Haushaltshilfe Pflegegrad 4: So erhalten Sie Unterstützung im Rhein-Kreis Neuss

Eine Diagnose ist das eine. Der Alltag das andere. Viele Menschen mit Pflegegrad 4 erleben, dass die einfachsten Dinge plötzlich schwerfallen: Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche waschen. Die Wohnung ist nicht mehr so ordentlich wie früher. Das Essen kommt aus der Tiefkühltruhe, nicht vom Herd. Und die Kraft reicht einfach nicht mehr.
Wenn der Alltag zur Herausforderung wird
Die gute Nachricht: Sie sind nicht allein. Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss hilft Ihnen, Ihren Haushalt so zu führen, wie Sie es gewohnt sind. Wir begleiten Sie durch den Dschungel der Pflegeversicherung, klären Ihre Ansprüche und entlasten Sie dort, wo es am meisten drückt.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4: Das bedeutet für uns: praktische Unterstützung mit Respekt und Würde. In Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Rommerskirchen und überall im Rhein-Kreis Neuss.
Pflegegrad 4: Was bedeutet das für Sie?
Pflegegrad 4 ist die zweithöchste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Menschen mit Pflegegrad 4 haben eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – das betrifft nicht nur die Körperpflege oder die Mobilität, sondern vor allem den Alltag.
Die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Für die Haushaltsführung ist dabei Modul 5 entscheidend. Hier wird bewertet, wie selbstständig jemand den Haushalt noch bewältigen kann, welche krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen bestehen und welche Schwierigkeiten im Alltag auftreten. Die Einstufung in Pflegegrad 4 wird bei 70 bis unter 90 Punkten erreicht (gemäß § 15 SGB XI).
Konkret heißt das: Die betroffene Person kann viele Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr selbst erledigen. Sie braucht Unterstützung beim Einkaufen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, beim Reinigen der Wohnung, beim Wäschewaschen oder beim Wechseln der Bettwäsche.
Die Pflegekasse erkennt diesen Bedarf an – und übernimmt dafür Kosten. Vorausgesetzt, Sie wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen. Und wie Sie sie beantragen.
Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 4 zu?
Die Frage „Haushaltshilfe Pflegegrad 4 – was steht mir zu?" ist der häufigste erste Schritt. Hier die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld
Sie können 800 Euro pro Monat als Pflegegeld erhalten (gemäß § 37 SGB XI). Dieses Geld ist für die häusliche Pflege gedacht. Es unterstützt vor allem pflegende Angehörige, wenn sie eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgen. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Sie können es auch für eine Haushaltshilfe einsetzen.
Pflegesachleistungen
Wenn Sie einen professionellen Pflegedienst beauftragen, übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro monatlich (gemäß § 36 SGB XI). Bis zu 40 Prozent dieses Budgets können für hauswirtschaftliche Leistungen genutzt werden – zum Beispiel für Grundreinigung, Einkäufe oder andere Aufgaben der Alltagsversorgung. Bei einem zugelassenen Pflegedienst ist dafür in vielen Fällen kein zusätzlicher Antrag nötig. Haushaltshilfen ergänzen die medizinische Behandlungspflege – sie ersetzen sie nicht. Weiterhin können Sie einen Notruf buchen, der Sie und ihre Liebsten rund um die Uhr absichert. Mit dem Hausnortuf der Caritas im Rhein-Kreis Neuss sind Sie 24/7 abgesichert!
Entlastungsbetrag (131 Euro)
Der Entlastungsbetrag beträgt seit der Pflegereform 131 Euro pro Monat (gemäß § 45b SGB XI). Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung für anerkannte Leistungen genutzt. Dieses Geld ist zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen. Pro Jahr summiert sich das auf 1.572 Euro.
Dazu gehören ausdrücklich die Hilfe im Haushalt, die Alltagsbegleitung und die Betreuung. Sie können den Entlastungsbetrag unabhängig vom Pflegegeld nutzen. Er ist eine der wichtigsten Säulen für die Finanzierung der Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4.
Kombinationsleistung
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Die Kombinationsleistung erlaubt beides. Das ist besonders wertvoll, wenn Sie teilweise einen Pflegedienst und teilweise Angehörige einsetzen. Auch die Haushaltshilfe lässt sich so flexibler finanzieren.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Wenn Ihre pflegenden Angehörigen ausfallen oder Urlaub brauchen, springen wir ein. Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (gemäß § 42a SGB XI). Dieses Budget können Sie flexibel auf beide Leistungsarten aufteilen. Auch hauswirtschaftliche Leistungen können dabei abgerechnet werden.
Der Entlastungsbetrag: 131 Euro für Ihre Haushaltshilfe
Viele Menschen kennen den Entlastungsbetrag nicht – oder nutzen ihn nicht. Das ist schade. Denn 131 Euro im Monat machen einen großen Unterschied.
Der Entlastungsbetrag ist speziell für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung gedacht. Sie können damit:
- eine Haushaltshilfe finanzieren, die putzt und aufräumt
- eine Alltagsbegleitung buchen, die mit Ihnen spazieren geht oder vorliest
- Unterstützung beim Einkaufen oder bei Behördengängen erhalten
- stundenweise Hilfe für die Wäsche oder das Kochen bekommen
Wichtig: Der Entlastungsbetrag muss bei der Pflegekasse separat beantragt werden. Er wird nicht automatisch ausgezahlt. Aber die Caritas hilft Ihnen bei diesem Schritt, ganz ohne Bürokratie-Stress.
„Viele Angehörige sagen uns: ‚Ich wusste gar nicht, dass das geht.' Dabei macht die Haushaltshilfe den größten Unterschied im Pflegealltag. Der Entlastungsbetrag ist ein wertvolles Instrument – und viel zu wenige Menschen nutzen ihn", erklärt eine Mitarbeiterin der Caritas-Sozialstation in Neuss.
Haushaltshilfe Pflegegrad 4 – was übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt Kosten für die Haushaltshilfe. Der Weg dorthin ist aber nicht immer einfach. Die Pflegekasse muss über den gewählten Anbieter informiert werden. Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss ist ein zugelassener Leistungsanbieter. Das bedeutet: Wir rechnen Haushaltshilfen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen kein Geld vorstrecken. Und wir kümmern uns um die gesamte Abrechnung.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse konkret?
Die Pflegekasse übernimmt Kosten für die Haushaltshilfe. Der Weg dorthin ist aber nicht immer einfach. Die Pflegekasse muss über den gewählten Anbieter informiert werden. Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss ist ein zugelassener Leistungsanbieter. Das bedeutet: Wir rechnen Haushaltshilfen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen kein Geld vorstrecken. Und wir kümmern uns um die gesamte Abrechnung.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse konkret?
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Einkaufen, Kochen, Hilfe bei der Alltagsorganisation
- Grundpflege im Haushalt: Hilfe bei der Nahrungszubereitung, beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege
- Betreuungsleistungen: Alltagsbegleitung, gemeinsame Aktivitäten, Gesellschaft leisten
Die Haushaltshilfe über die Pflegeversicherung zu finanzieren ist kein Problem. Vorausgesetzt, Sie haben den richtigen Anbieter an Ihrer Seite – und den richtigen Antrag gestellt.
Haushaltshilfe Pflegegrad 4 in Neuss beantragen – so geht es
„Haushaltshilfe Pflegegrad 4 Neuss beantragen – wie?" – diese Frage hören wir fast täglich. Der Weg ist einfacher, als viele denken.
Schritt 1: Pflegegrad feststellen lassen
Haben Sie noch keinen Pflegegrad? Dann beantragen Sie zunächst eine Begutachtung beim Medizinischen Dienst (MDK). Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause. Er bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Modulen. Liegt Pflegegrad 4 vor, haben Sie Anspruch auf alle genannten Leistungen.
Schritt 2: Leistungen bei der Pflegekasse beantragen
Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Geben Sie an, dass Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag nutzen möchten. Die Caritas unterstützt Sie bei diesem Antrag – kostenlos und unverbindlich.
Schritt 3: Anbieter wählen
Wählen Sie einen Pflegedienst oder einen Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Caritas bietet Haushaltshilfe für Menschen mit Pflegegrad 4 in Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Rommerskirchen und im gesamten Rhein-Kreis Neuss an.
Schritt 4: Leistungen nutzen
Nach der Bewilligung durch die Pflegekasse kann die Haushaltshilfe starten. Sie vereinbaren mit uns, wie oft und wie lange die Hilfe kommen soll. Das kann täglich, mehrmals pro Woche oder stundenweise sein – ganz nach Ihrem Bedarf.
Ambulante Pflege und Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4 – die Kombination macht es
Viele Menschen glauben, sie müssten sich zwischen ambulanter Pflege und Haushaltshilfe entscheiden. Das stimmt nicht. Die Kombination beider Leistungen ist nicht nur möglich. Sie ist oft die beste Lösung. Bei Bedarf kommt auch Tages- und Nachtpflege mit bis zu 1.685 Euro monatlich als ergänzende Unterstützung in Frage – damit Betroffene weiter im vertrauten Umfeld leben können.
Ambulante Pflege bei Pflegegrad 4 umfasst die medizinische Versorgung: Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutdruckmessen und oder Körperpflege durch Fachkräfte. Diese Leistungen werden auf ärztliche Anordnung sowie Pflegesachleistungsbudget von 1.859 Euro monatlich abgerechnet.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4 umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung: Putzen, Kochen, Einkaufen, Wäsche. Diese Leistungen können über den Entlastungsbetrag oder ergänzend über das Pflegegeld finanziert werden.
In Dormagen zum Beispiel arbeiten unsere Pflegefachkräfte eng mit den Haushaltshilfen zusammen. Eine Klientin mit Pflegegrad 4 bekommt morgens Unterstützung beim Anziehen und bei der Körperpflege. Am NachMittag kommt die Haushaltshilfe, putzt die Wohnung und bereitet das AbendMittagessen vor. Ihre Angehörigen werden entlastet und können sich auf ihre Rolle als Familie konzentrieren.
Auch in Grevenbroich und Rommerskirchen bieten wir diese Kombination an. Wir passen den Umfang der Hilfe individuell an. Denn jeder Mensch hat andere Bedürfnisse und einen anderen Tagesrhythmus. Sie möchten mit schmackhaften und nährstoffreichen Mahlzeiten beliefert werden? Dann erfahren Sie jetzt mehr über den Caritas MahlzeitenService!
Haushaltshilfe Pflegegrad 4 im Rhein-Kreis Neuss – Warum die Caritas?
Die Caritas ist im Rhein-Kreis Neuss seit Jahrzehnten verwurzelt. Wir kennen die Region, die Menschen und die Herausforderungen. Wir sind kein großer, anonymer Pflegedienst. Wir sind Ihre Nachbarn.
Unsere Vorteile auf einen Blick
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Sie zahlen nichts im Voraus.
- Fachkundige Beratung. Wir helfen Ihnen bei allen Anträgen und erklären Ihnen Ihre Ansprüche.
- Flexible Einsatzzeiten. Ob täglich, wöchentlich oder stundenweise – wir richten uns nach Ihrem Bedarf.
- Feste Bezugspersonen. Sie sehen meist die gleichen Gesichter.
- Christliche Werte, offen für alle. Wir helfen unabhängig von Herkunft, Religion oder Lebenssituation.
- Lokale Präsenz. In Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Rommerskirchen und Kaarst.
Unser Leitmotiv gilt auch für die Haushaltshilfe: „Wir helfen, wo Hilfe gebraucht wird – im ganzen Rhein-Kreis Neuss."
Pflegegeld und Haushaltshilfe kombinieren – so geht es
Eine häufige Frage ist: „Kann ich Pflegegeld und Haushaltshilfe gleichzeitig nutzen?" Die Antwort lautet: ja. Das ermöglicht die Kombinationsleistung. Im Vergleich zu Pflegegrad 3 ist der Unterstützungsbedarf bei Pflegegrad 4 höher. Die Leistungen fallen in der Praxis entsprechend umfangreicher aus.
Das Prinzip ist einfach:
- Sie nutzen einen Teil des Pflegesachleistungsbudgets (bis zu 1.859 Euro) für einen Pflegedienst.
- Den ungenutzten Teil des Budgets erhalten Sie anteilig als Pflegegeld (bis zu 800 Euro).
- Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro für die Haushaltshilfe zur Verfügung.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Familie in Neuss betreut ihre Mutter mit Pflegegrad 4 zu Hause. Der Pflegedienst kommt dreimal pro Woche für die Körperpflege und Medikamentengabe. Die restliche Pflege übernehmen die Angehörigen – dafür erhalten sie anteilig Pflegegeld. Zusätzlich kommt zweimal pro Woche eine Haushaltshilfe für zwei Stunden. Die Kosten werden z.B. aus dem Entlastungsbetrag von 131 Euro finanziert. Die Familie spart sich bürokratischen Aufwand. Die Mutter bleibt in ihrer vertrauten Umgebung. Und alle haben mehr Lebensqualität.
Haushaltshilfe Pflegegrad 4 – für alle Städte im Rhein-Kreis Neuss
Die Caritas bietet Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, ambulante Pflege und umfassende Beratung für Menschen mit Pflegegrad 4 in allen Städten des Rhein-Kreis Neuss an – mit dem gleichen Leistungsumfang und dem gleichen persönlichen Service überall:
- Neuss – Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, ambulante Pflege und Beratung
- Dormagen – Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, ambulante Pflege und Beratung
- Grevenbroich – Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, ambulante Pflege und Beratung
- Kaarst – Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, ambulante Pflege und Beratung
In jeder Stadt arbeiten unsere Teams mit den lokalen Pflegekassen zusammen. Die Abrechnung ist immer gleich. Der Service ist immer persönlich. Unsere Einrichtungen Hauptsitz befindet sich in Dormagen, Grevenbroich und Neuss – von dort aus koordinieren wir die Unterstützung für den gesamten Rhein-Kreis Neuss.
Den Entlastungsbetrag optimal nutzen – Tipps aus der Praxis
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist eine wertvolle Hilfe. Aber er wird oft nicht optimal genutzt. Hier unsere Tipps:
- Informieren Sie sich bei der Pflegekasse über Ihr Budget.
- Beantragen Sie den Betrag frühzeitig. Er gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend.
- Nutzen Sie die Ansparfunktion, solange sie besteht. Aktuell können nicht genutzte Beträge noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingelöst werden. Laut Referentenentwurf des PNOG soll diese Möglichkeit ab 2027 entfallen. Vorhandenes Guthaben sollte daher zeitnah genutzt werden.
- Kombinieren Sie verschiedene Angebote. Sie können Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung aus dem Entlastungsbetrag finanzieren.
- Lassen Sie sich beraten. Die Caritas hilft Ihnen, den optimalen Mix zu finden.
Viele Klientinnen und Klienten sagen uns: „Ohne die Haushaltshilfe hätte ich die Wohnung längst aufgeben müssen." Der Entlastungsbetrag ist der Schlüssel, um das eigene Zuhause zu erhalten – auch mit Pflegegrad 4.