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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 im Rhein-Kreis Neuss

Haushaltshilfe putzt Spiegel bei einem Menschen, der über seinen Pflegegrad 1, die Haushaltshilfe über die Pflegekasse in Anspruch nimmt.
Datum:
18. März 2026
Von:
Caritas Rhein-Kreis Neuss

Schwierigkeiten im Alltag kommen oft schleichend. Erste Vergesslichkeit, liegengebliebene Wäsche oder ein immer anstrengenderer Einkauf können erste Anzeichen dafür sein, dass Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Haushaltsnahe Dienstleistungen, also alle pflegerischen und alltagsunterstützenden Dienste der Caritas, können hierbei eine Hilfestellung bieten, um das selbstständige Leben daheim auch weiterhin zu ermöglichen. Damit Sie dort möglichst lange bleiben können, wo Sie sich am wohlsten fühlen – in Ihrem Zuhause im Rhein-Kreis Neuss!

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 glauben, dass ihnen keinerlei Unterstützungs- oder Entlastungsleistungen zustehen, und verzichten deshalb auf Hilfe. Genau aus diesem Grund wollen wir Aufklärungsarbeit leisten. Sie haben erkennbare Einschränkungen, und damit einen klaren Anspruch auf Entlastung und Unterstützung im Haushalt.​​ Im folgenden Beitrag, geben wir Ihnen in Kürze eine komplette Übersicht Ihrer Ansprüche.

Die Einstufung in Pflegegrad 1 ist eine großartige Gelegenheit, um Erste Hilfe anzunehmen. Die dazugehörigen Pflegeleistungen der Pflegeversicherung sind dafür gedacht, frühzeitig gegenzusteuern und Ihre Selbstständigkeit zu stärken. Für viele Pflegebedürftige scheint das deutsche Pflegesystem allerdings sehr komplex und bürokratisch, was sie wiederum stark belastet. Wir wissen, wie herausfordernd diese Situation sein kann, und lassen Sie damit nicht allein. Als Caritas im Rhein-Kreis Neuss stehen wir an Ihrer Seite, wenn Sie mit Pflegegrad 1 Haushaltshilfe in Neuss oder jeder anderen Stadt im Rhein-Kreis Neuss benötigen.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1: Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Die Haushaltshilfe ist für viele Menschen mit Pflegegrad 1 ein wertvoller Bestandteil der Entlastung und Unterstützung im Alltag. Sie ermöglicht es Menschen, trotz erster Einschränkungen weiterhin selbstständig und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Zu den typischen Leistungen der Haushaltshilfe zählen das Reinigen der Wohnung, Wäschewaschen, Gartenarbeiten oder das Schreiben von Listen, zur besseren Organisation.

Die Pflegeversicherung stellt dafür den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich zur Verfügung, der gezielt für Haushaltshilfe und weitere Unterstützungsangebote eingesetzt werden kann. So wird nicht nur die Selbstständigkeit gestärkt, sondern auch die Lebensqualität im Alltag erhalten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein anerkannter Pflegegrad 1. Wer sich rechtzeitig informiert und die passenden Leistungen nutzt, kann den Alltag spürbar erleichtern.

Was bedeutet Pflegegrad 1 konkret?

Es gibt fünf Pflegegrade in Deutschland. Der Pflegegrad 1 (ehemals Pflegestufe 1) besteht seit der Pflegereform 2017 und umfasst Menschen mit leichten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Häufig betrifft dies ältere Menschen mit beginnenden körperlichen Einschränkungen, zum Beispiel durch Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen, oder mit ersten kognitiven Einschränkungen.​ Trotzdem ist der Pflegegrad 1 nicht an ein bestimmtes Alter geknüpft. Auch chronisch kranke Menschen oder Menschen, die einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hatten, können oftmals den Pflegegrad 1 beantragen. 

Betroffene erhalten dabei in den meisten Fällen erste Unterstützung von Privatpersonen, insbesondere aus der Familie. Dies kann schnell zu einer Belastung Ihres Familienverhältnisses führen.

Wie beantrage ich den Pflegegrad 1 im Rhein-Kreis Neuss?

Den Antrag auf Pflegegrad 1 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Das kann telefonisch oder schriftlich erfolgen, heute häufig auch online. Anschließend wird ein Gutachten (Medizinischer Dienst) erstellt, das überprüft, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen. Viele Menschen empfinden diesen Prozess als verunsichernd, da viel Fachsprache und viele Formulare eine Rolle spielen.​

An dieser Stelle tritt die Caritas Rhein-Kreis Neuss in den Vordergrund. Wir helfen im Rhein-Kreis Neuss, wenn das Leben schwer wird, und erklären Ihnen in Ruhe, wie der Antrag auf Pflegegrad 1 abläuft. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf das Gutachten, geben Ihnen alle relevanten Informationen, und helfen dabei, das Ergebnis richtig einzuordnen. Zusätzlich können Sie bei anerkannter Pflegebedürftigkeit einmal pro Halbjahr eine Beratung zu Hause durch unsere Pflegebegleiter in Anspruch nehmen. So sind Sie nicht allein mit Ihren Fragen und Sorgen, sondern haben eine verlässliche Partnerin an Ihrer Seite.

Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Pflegegrad 1

Die Haushaltshilfe ist ein wichtiger Baustein der häuslichen Pflege und Unterstützung im Alltag. Gerade bei Pflegegrad 1 bietet sie eine spürbare Entlastung, damit Sie möglichst lange, sicher in Ihrem vertrauten Zuhause leben können. Unsere Mitarbeitenden übernehmen typische Aufgaben im Haushalt und geben frühzeitig Hilfestellung, damit Einschränkungen sich nicht verschlimmern.​

Typische Leistungen unserer Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung im Rhein-Kreis Neuss sind:​

  • Reinigung der Wohnung in einem angemessenen Umfang
  • Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen.​
  • Einkaufen und Tragen der Einkäufe, zum Beispiel in Neuss, Grevenbroich oder Dormagen.​
  • Einfache Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten.​
  • Unterstützung bei der Tagesstruktur, etwa durch gemeinsame Planung von Aufgaben.​
  • Begleitung zu Arztterminen oder zu Behörden im Rhein-Kreis Neuss.

Diese haushaltsnahen Dienstleistungen und die Alltagsbegleitung entlasten Sie im Alltag, schaffen mehr freie Zeit und sorgen für ein hygienisches, sicheres Zuhause. Viele Betroffene erleben dadurch mehr Lebensfreude, weil wieder Kraft für Verabredungen, Hobbys oder kleine Ausflüge bleibt. Haushaltshilfen bieten zudem emotionale und organisatorische Hilfestellungen. Die Annahme von Hilfe ist also kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Schritt zurück in ein selbstbestimmtes Leben.​

Sie möchten Ihr Essen nicht selbst kochen? Dann erfahren Sie jetzt mehr über den MahlzeitenService der Caritas im Rhein-Kreis Neuss!

Leistungen der Pflegeversicherung

Es kommt häufig vor, dass hilfebedürftige Personen keine Hilfe in Anspruch nehmen, weil sie sich um die Finanzierung sorgen. Wir möchten Sie über Ihre Rechte aufklären. Wenn bereits ein Pflegegrad 1 vorliegt, können Sie Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag über den sogenannten Entlastungsbetrag finanzieren. Versicherte der Pflegegrade 1 bis 5 erhalten den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich. Dieses Geld kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Dazu gehören auch Haushaltshilfe und Angebote zur Unterstützung im Alltag durch anerkannte Pflegedienste wie die Caritas Rhein-Kreis Neuss.​

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern im Erstattungsverfahren genutzt: Sie nehmen Leistungen in Anspruch, reichen die Belege für Rechnungen bei der Pflegekasse ein und bekommen die Kosten bis zur Höhe von 131 € monatlich erstattet. Wir unterstützen Sie dabei, damit Sie sich um möglichst wenig Papierkram kümmern müssen. Viele Leistungen können direkt über uns mit der Pflegekasse abgerechnet werden, sodass Sie finanziell und organisatorisch entlastet sind.​

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 1: Ihre Rechte und Ansprüche

Auch wenn Pflegegrad 1 keine klassischen Pflegemaßnahmen oder Pflegesachleistungen vorsieht, bestehen mehrere Ansprüche, die Ihren Alltag erleichtern. ​

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, mit einem Zuschuss von bis zu 42 € monatlich.​​
  • Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, etwa Haltegriffe im Bad oder kleinere Umbauten zur Sturzprävention, mit einer einmaligen Leistung von bis zu 4.180 EUR, wobei der Betrag bei Veränderung der Pflegesituation erneut ausgezahlt werden kann (Pflegekasse).
  • Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen (DiPA), die die Selbstständigkeit fördern oder eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit verhindern, mit bis zu 53 EUR monatlich. Die Pflegekasse zahlt nur für DiPA, die im offiziellen BfArM‑Verzeichnis gelistet sind. Stand Anfang 2026 sind noch keine DiPA zugelassen. Der Anspruch ist also rechtlich da, praktisch aber aktuell kaum nutzbar.

Wir helfen Ihnen, diese Leistungen zu überblicken und sinnvoll zu kombinieren, damit die Entlastung im Alltag spürbar wird. In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Hilfen für Ihre Situation sinnvoll und nutzbar sind.

Tagespflege als ergänzende Unterstützung im Alltag im Rhein-Kreis Neuss

Für manche Menschen mit Pflegegrad 1 und ihre Angehörigen kann die Tagespflege eine gute Ergänzung zur Haushaltshilfe sein. In einer unserer Tagespflegeeinrichtungen verbringen Pflegebedürftige einen Teil des Tages in einer geschützten Umgebung und kehren anschließend nach Hause zurück.​

Dort erhalten sie Unterstützung bei der Körperpflege, Begleitung bei den Mahlzeiten und aktivierende Betreuungsangebote, die die Selbstständigkeit stärken und soziale Kontakte fördern. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann auch genutzt werden, um diese Tages- und Nachtpflege teilweise mitzufinanzieren. Im Zusammenspiel mit der Haushaltshilfe entsteht so ein stabiles Netz der Hilfe, das den Pflegealltag im Rhein-Kreis Neuss deutlich erleichtert.​

Nehmen Sie jetzt über das unten stehende Kontaktformular unkompliziert Kontakt mit der Caritas im Rhein-Kreis Neuss auf. Wir helfen Ihnen zügig und verbindlich – damit Sie langstmöglich in Ihrem Zuhause selbstbestimmt leben können.