Mit Herz und Hilfe für Obdachlose

Verhinderungspflege: Damit pflegende Angehörige durchatmen können
Sie pflegen täglich einen geliebten Menschen, mit ganzem Einsatz und viel Herz. Doch manchmal benötigen auch Sie eine Pause. Trotzdem wollen Sie ihre pflegebedürftigen Verwandten in guter Betreuung wissen. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege der Caritas im Rhein-Kreis Neuss.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse nach § 39 SGB XI. Sie greift ein, wenn die pflegende Person vorübergehend, durch Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Gründe, verhindert ist. In dieser Zeit wird die Pflegeperson, beispielshalber durch unseren ambulanten Pflegedienst ersetzt oder ergänzt. Die pflegebedürftige Person bleibt versorgt und Sie selbst können durchatmen. Die Ersatzpflege kann weiterhin auch von einer anderen vertrauten Person aus Ihrem Umfeld durchgeführt werden. Allerdings ist es empfehlenswert, sich für eine zufriedenstellende Verhinderungspflege an die Caritas Rhein-Kreis Neuss zu wenden. Mithilfe unserer ambulanten Pflegedienste schaffen wir es, schnell und zuverlässig eine qualifizierte Kraft zur Ersatzpflege zu stellen. Unsere jahrelange Erfahrung, bei der Betreuung von Pflegebedürftigen hilft uns, die bestmöglichen Leistungen zu erbringen.
Die Verhinderungspflege ist kein Luxus, denn Sie haben ein klares Recht auf Verhinderungspflege und sollten dieses auch nutzen. Wer dauerhaft pflegt, verdient Erholung. Wir helfen im Rhein-Kreis Neuss, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Voraussetzungen auf einen Blick
Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen, bei welchen mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Also ist die Verhinderungspflege von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 nutzbar. Somit sind Personen mit Pflegegrad 1 von dieser Dienstleistung leider ausgeschlossen. Jedoch bieten wir ebenfalls umfangreiche Pflegeangebote neben der Verhinderungspflege an, welche Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 unterstützen.
Wie viel übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Verhinderungspflege bis zu maximal 3.539 EUR pro Jahr. Sie haben somit Budget, um Ihre Verhinderungspflege planen zu können.
Pflegegeld trotz Verhinderungspflege
Viele pflegende Angehörige fragen sich, was mit dem Pflegegeld passiert, wenn sie eine Auszeit benötigen. Wir haben eine gute Nachricht für Sie. Bei der häuslichen Pflege läuft das Pflegegeld in den meisten Fällen weiter, auch während der Verhinderungspflege.
Wird die Verhinderungspflege tageweise genutzt, also länger als acht Stunden pro Tag, erhalten Sie bis zu acht Wochen im Jahr 50 % der Höhe des Pflegegeldes. Beim Pflegegrad 2 sind das rund 173,50 € pro Monat, anteilig auf die Auszeittage gerechnet. Das Geld steht Ihnen weiterhin zur Verfügung, damit Sie sich eine Pause gönnen können, ohne finanziell unter Druck zu geraten.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege sieht es sogar noch besser aus, denn hier bleibt Ihr Pflegegeld in der Regel vollständig erhalten. Wir begleiten Sie gerne dabei, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung?
Mehr Spielraum für pflegende Angehörige: So lange steht Ihnen Verhinderungspflege zu
Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen im Kalenderjahr möglich, was 56 Tagen entspricht. Sie können die Tage am Stück oder verteilt über das Jahr nutzen.
Stundenweise Verhinderungspflege - auch für kurze Auszeiten
Nicht immer brauchen Sie eine ganze Woche frei. Auch stundenweise Verhinderungspflege über das ganze Jahr ist möglich. Gerade wenn Sie regelmäßig ein paar Stunden am Tag Unterstützung benötigen, ist diese Variante sinnvoll. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass eine besondere Abrechnungsregel gilt, falls die Vertretung Ihrer Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag übernimmt.
Wer Ihre Pflegeperson zuverlässig vertreten kann
Nicht jede Person kann automatisch die Ersatzpflege übernehmen, aber Sie haben mehr Möglichkeiten, als Sie vielleicht denken. Bei der einspringenden Pflegeperson kann es sich beispielsweise um nahestehende Angehörige oder Personen in Ehrenämtern handeln.
Unser ambulanter Pflegedienst der Caritas Neuss steht Ihnen als professionelle Unterstützung zur Seite. Die Pflegekasse erstattet die entstehenden Kosten bis zur Höhe des Jahresbetrags von 3.539 €.
Ehrenamtliche Helfer_innen, Freunde oder die Nachbarn können die häusliche Pflege für eine gewisse Zeit übernehmen. Die Pflegekasse erstattet ihre Einsätze bis zur Höhe des verfügbaren Jahresbudgets, sofern die Leistungen nachgewiesen werden.
Nahe Verwandte, wie etwa Kinder, Eltern oder Geschwister, dürfen ebenfalls als private Pflegeperson einspringen. Wie hoch die Erstattung der Kosten ausfällt, hängt von den belegbaren Aufwendungen ab, wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Auch Ehe- und Lebenspartner_innen sowie Bewohner des gemeinsamen Haushalts sind nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten jedoch besondere Vergütungsregeln. Sie können bis max.1,5-faches Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades erhalten.
Im Rhein-Kreis Neuss lassen wir Sie mit diesen Fragen nicht allein. Wir beraten Sie, welche Personen in Ihrem Umfeld die Verhinderungspflege übernehmen können. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Vor Ort erklären wir Ihnen gerne die Vorzüge der Verhinderungspflege durch unsere Dienste.
Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen – so geht es
Der Antrag ist einfacher als viele denken. Hier sind die wichtigsten Schritte:
Antrag bei der Pflegekasse stellen. Tun Sie dies möglichst vor Beginn der Verhinderungspflege oder zeitnah danach.
Formular ausfüllen. Dieses stellt Ihre Pflegekasse zur Verfügung.
Nachweise einreichen. Dazu gehören der Grund der Verhinderung sowie die Rechnung des Pflegedienstes oder der Vertretungsperson.
Abrechnung einreichen. Die Pflegeleistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Verhinderungspflege beantragen ist kein bürokratischer Hindernislauf. Und wenn es doch Fragen gibt: Unsere Pflegeberatung im Rhein-Kreis Neuss unterstützt Sie bei der Antragstellung ohne Papierchaos.
Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege hängen eng zusammen und können sich im Alltag gut ergänzen. Beide Leistungen richten sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, deren häusliche Pflege im Rhein-Kreis Neuss vorübergehend nicht wie gewohnt möglich ist, etwa weil die Pflegeperson eine Auszeit benötigt oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangsphase überbrückt werden muss.
Der wichtigste Unterschied: Bei der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI zieht die pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in eine stationäre Einrichtung um. Bei der Verhinderungspflege bleibt sie in der vertrauten häuslichen Umgebung, und die Vertretung, kommt zu ihr nach Hause.
Seit dem 1. Juli 2025 stehen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gemeinsam bis zu 3.539 EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieses gemeinsame Jahresbudget nach §42a SGB XI können Sie flexibel auf beide Leistungen verteilen, je nachdem, was Ihre Lebenssituation gerade erfordert.
Wir als Caritas im Rhein-Kreis Neuss stehen Ihnen zur Seite, damit Sie das Budget so einsetzen können, wie es Ihnen im Alltag am meisten hilft.
Gemeinsam schauen wir, ob Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder eine Kombination aus beidem für Sie der beste Weg ist.
Fristen für Leistungen der Verhinderungspflege
Die Leistungen der Verhinderungspflege müssen innerhalb des Kalenderjahres genutzt und abgerechnet werden. Ein gemeinsamer Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann nicht automatisch ins nächste Jahr übertragen werden.
Wir sind im ganzen Rhein-Kreis Neuss für Sie da
Pflegen ist eine der schönsten und gleichzeitig anspruchsvollsten Aufgaben, die Menschen übernehmen können.
Erschöpfung kann im Pflegealltag auftreten aber Sie müssen damit nicht allein bleiben. Ab Pflegegrad 2 können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und Ihre Pflegeperson deutlich entlasten.
Mit der Verhinderungspflege gewinnen Sie als pflegender Angehöriger Zeit für Erholung oder erhalten wertvolle Unterstützung.
Die Verhinderungspflege ist ein konkretes Mittel, das Ihnen als pflegendem Angehörigen zusteht.
Caritas im Rhein-Kreis Neuss: Wir begleiten Sie, damit Sie wieder Kraft schöpfen können.
Die Verhinderungspflege ist ein wichtiger Baustein im gesamten Versorgungsweg der Caritas im Rhein-Kreis Neuss: Sie entlastet Ihre Pflegeperson, damit die Pflege zu Hause langfristig stabil bleibt und Sie in Ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung im Alltag benötigen, ergänzen unsere Tagespflegen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Mahlzeitenservice und der Hausnotruf, die Verhinderungspflege sinnvoll. Alle Dienste aus einer Hand.
Und wenn Pflege zu Hause irgendwann nicht mehr ausreicht, finden Sie in unseren Caritashäusern im Rhein-Kreis Neuss ein neues Zuhause mit professioneller Pflege, und einfühlsamer Betreuung.
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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Situation besprechen, um die passende Unterstützung für Sie zu finden.