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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 beantragen und Unterstützung erhalten

Von:
Caritas im Rhein-Kreis Neuss

Frau Helga K. ist 78 Jahre alt und lebt allein in ihrer Wohnung in Grevenbroich. Jahrelang erledigte sie die Hausarbeit im Alleingang. Dann kam der plötzliche Sturz. Darauf folgte die Einstufung in den Pflegegrad 3. Plötzlich stapelte sich die Wäsche, der Kühlschrank blieb halb leer, und das Wischen des Bodens war für Frau K. schlicht unmöglich. Ihre Tochter, die in Neuss arbeitet und selbst zwei Kinder hat, versuchte zu helfen wo sie konnte. Doch das genügte nicht.

Was Frau K. damals nicht wusste: Durch ihre Einstufung in Pflegegrad 3, hatte sie längst einen gesetzlichen Anspruch auf professionelle Haushaltshilfe. Diese Haushaltshilfe wird zudem von der Pflegekasse bezuschusst. Nur hat ihr niemand erklärt wie das richtig funktioniert.

Damit das Ihnen oder Ihren Angehörigen nicht passiert, erklären wir hier, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese finanzieren können.

So zeigt sich die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bei Pflegegrad 3 im Alltag

Personen welche in den Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 3) eingestuft werden, sind in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt. Eingestuft werden sie, je nach Krankenversicherung, durch das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes oder der Medicproof GmbH. Ihre Punktzahl zur Einordnung in den Pflegegrad liegt dann zwischen 47,5 und 64,9.

Das Begutachtungsverfahren richtet sich nach sechs Kriterien. Diese umfassen die Mobilität, die kognitive und kommunikative Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Selbstversorgung, die selbständige Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, sowie die Gestaltung des Alltagslebens. Die Begutachtung richtet sich also nach allen Lebensbereichen. Entscheidend ist heute nicht mehr nur der Pflegeaufwand, sondern auch der Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das Ergebnis bestimmt, welche Leistungen Senioren und alle Pflegebedürftigen erhalten.

Pflegegrad 3 wird meist vergeben, wenn die Antragsteller täglich umfangreiche Unterstützung bei Körperpflege oder auch beim Ankleiden benötigen. Oft sind sie ebenfalls in ihrer Mobilität eingeschränkt. Viele leben weiterhin zu Hause, doch der Haushalt überfordert sie schnell. Der Unterstützungsbedarf überschreiten bereits deutlich die Herausforderungen von Pflegegrad 2. Ohne professionellen Service werden alltägliche Aufgaben in Kürze zur echten Belastung. Wir von der Caritas im Rhein-Kreis Neuss begleiten Senioren, wie Frau K., und weitere Pflegebedürftige. Gemeinsam finden wir Lösungen, die wirklich tragen.

Genau hier setzt die hauswirtschaftliche Versorgung bei Pflegegrad 3 an. Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) erkennt ausdrücklich an, dass zur häuslichen Pflege auch die Unterstützung im Haushalt gehört. Es definiert außerdem auch, wie diese finanziell getragen wird.

So finanzieren Sie Ihre Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3

Glücklicherweise haben Pflegebedürftige drei unterschiedliche Möglichkeiten die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 finanzieren zu lassen. Die Pflegeversicherung stellt hierfür die Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag und das Pflegegeld zur Verfügung. Wer diese Leistungen klug kombiniert, kann eine spürbare Entlastung im Alltag erreichen. Mit Hilfe unserer Beratung schaffen sie es den Pflegegrad 3 effizient zu nutzen.

Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistungen sind die Leistungen der Pflegekasse. Die Pflegesachleistungen werden von der Pflegeversicherung ausgezahlt. Im Fall des Pflegegrades 3 stehen Betroffenen 1.497 Euro zu. Grundsätzlich können Pflegesachleistungen pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen, wie zum Beispiel Körperpflege, Putzen oder kochen abdecken. Dieser Betrag kann also perfekt für die Haushaltshilfe eingesetzt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten für Haushaltshilfe nicht direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Stattdessen verrechnen die Pflegedienste den zu zahlenden Betrag direkt mit der zuständigen Pflegekasse. Pflegesachleistungen können nur mit zugelassenen ambulanten Pflegediensten abgerechnet werden. Eine private Putzfrau, die auf eigene Rechnung arbeitet, kann damit also nicht bezahlt werden.

Der Entlastungsbetrag (131 EUR pro Monat)

Neben den Pflegesachleistungen gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Der Entlastungsbetrag ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Er soll dazu dienen, pflegende Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen Teilhabe und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Der Entlastungsbetrag zählt zu den wichtigen Pflegeleistungen und kann gezielt für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden. Er kann zum Beispiel für anerkannte Alltagshilfen und hauswirtschaftliche Dienste genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag kann jedoch deutlich flexibler eingesetzt werden als die Pflegesachleistungen. Nicht verbrauchte Beträge verfallen zudem nicht sofort. Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Wer also in einem Monat keine Hilfe in Anspruch nimmt, hat im Folgemonat mehr Budget zur Verfügung.

Das Pflegegeld

Wer die Pflege und Unterstützung lieber selbst organisiert kann statt der Pflegesachleistungen Pflegegeld beantragen. Diese selbst organisierte Hilfe wird meist durch Angehörige durchgeführt. Um die Haushaltshilfe durch Ihre Angehörigen zu finanzieren, stehen Ihnen monatlich 599 Euro zu. Es kann ebenfalls gezielt zur Finanzierung von privaten Haushaltshilfen eingesetzt werden.

Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und steht diesen zur freien Verfügung. In den meisten Fällen wird dieses Geld auch an den pflegenden Angehörigen weitergereicht.

Weitere Leistungen der Pflegekasse

Darüber hinaus bietet die Pflegekasse eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich nach der Einstufung in Pflegegrad 3 finanziell und pflegerisch unterstützen zu lassen.

Kombinieren Sie clever Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld

Tatsächlich müssen Sie sich zwangsweise gar nicht zwischen dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen entscheiden. Das SGB XI erlaubt ausdrücklich die sogenannte Kombinationsleistung. Mit Hilfe dieser Kombination können sie sich den nicht genutzten Anteil der Pflegesachleistungen teilweise als zusätzliches Pflegegeld auszahlen lassen. Die Kombination von Sachleistungen und Pflegegeld sorgt dabei für maximale Flexibilität bei der Finanzierung von Haushaltshilfen, da Sie die verschiedenen Pflegeleistungen individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Zusammengefasst bedeutet das, wenn Sie nur einen Teil der möglichen Pflegesachleistungen für Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, erhalten Sie für den selben prozentualen Anteil des Pflegegeldes.

Praxisbeispiel

Familie Müller aus Neuss organisiert die Pflege der Mutter gemeinsam. Ein ambulanter Pflegedienst der Caritas übernimmt 60 Prozent der möglichen Pflegesachleistungen von 1.497 Euro. Das entspricht 898,20 Euro pro Monat.

Die verbleibenden 40 Prozent werden von Angehörigen übernommen. Dafür erhält Familie Müller 40 Prozent des Pflegegeldes von 599 Euro ausgezahlt. Das sind 239,60 Euro pro Monat.

So kommen beide Leistungen zusammen. Das gibt Spielraum, die Pflege so zu gestalten, wie es für alle Beteiligten am besten passt.

Wir von der Caritas im Rhein-Kreis Neuss beraten Sie gerne, wie Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld sinnvoll miteinander kombinieren können. Nehmen Sie Kontakt auf. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie sind eine wichtige Unterstützung im Alltag bei der Pflegebedürftigkeit von Personen der Pflegestufe 3. Pflegehilfsmittel gestalten die Versorgung zu Hause sicherer und hygienischer. Gerade bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ist es wichtig, dass der Alltag so reibungslos wie möglich abläuft. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro pro Monat. Dafür genügt meist schon ein formloser Antrag. Viele Anbieter liefern die Produkte direkt nach Hause. So bleibt mehr Energie für das, was wirklich zählt, nämlich ein selbstbestimmtes Leben trotz schwerer Beeinträchtigung. Wir helfen Ihnen gerne, den Antrag zu stellen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige leisten täglich Enormes. Wenn sie erkranken, in den Urlaub fahren oder nach einer Krankheit selbst Erholung brauchen, springt die Kurzzeitpflege ein. Sie ermöglicht eine vorübergehende stationäre Versorgung für pflegebedürftige Menschen. Ebenso kann hier die Verhinderungspflege einspringen.

Die Pflegekasse stellt hierzu ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro pro jahr zur Verfügung. Diese Budget kann ganzheitlich für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege genutzt werden. Unter Umständen lassen sich beide Leistungen auch kombinieren. Sprechen Sie uns an. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen.

Pflegekurse für Angehörige

Pflege ist anspruchsvoll und will gelernt sein. Die gesetzlichen Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse an, die Angehörige auf ihre Aufgabe vorbereiten und stärken. Sie lernen, wie sie im Alltag richtig helfen, sich selbst schützen und mit belastenden Situationen umgehen.

Vollstationäre Pflege

In manchen Fällen reicht die Versorgung zu Hause nicht mehr aus. Wenn der Pflegebedarf so hoch ist, dass alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bietet die vollstationäre Pflege eine sichere und würdevolle Alternative. Die Pflegekasse beteiligt sich mit Geld in Höhe von bis zu 1.319 Euro pro Monat an den Kosten. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Einrichtungen im Rhein-Kreis Neuss infrage kommen, besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe sind bei Pflegegrad 3 möglich?

Diese häufig gestellte Frage lässt sich leider nicht mit einer pauschalen Zahl beantworten. Denn wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 möglich sind, hängt von der Art der Finanzierung, sowie vom individuellen Bedarf und dem verfügbaren Pflegebudget ab.

Beispielrechnung mit dem Entlastungsbetrag

Angenommen, ein anerkannter Pflegedienst rechnet 18 Euro pro Stunde ab. Dann ermöglichen die monatlichen 131 Euro des Entlastungsbetrags rund 7 Stunden Haushaltshilfe im Monat, was wiederum anderthalb Stunden Pro Woche ergibt.

Mit Pflegesachleistungen kombiniert

Werden Pflegesachleistungen für die Haushaltshilfe eingesetzt, steigt der mögliche Stundenumfang deutlich. Die Caritas Neuss bieten hauswirtschaftliche Leistungen oft im Paket mit pflegerischen Leistungen an. Bei einem Stundensatz von 35 Euro könnten etwa 42 Stunden pro Monat über die Pflegekasse finanziert werden.

Wir raten Ihnen, sich nicht von diesen ganzen Zahlen einschüchtern zu lassen. Die Caritas Neuss beurteilt gemeinsam mit Ihnen welcher Pflegebedarf besteht und wie sich dieser finanzieren lässt. Oft ist mehr möglich, als Menschen zunächst denken.

Was gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung bei Pflegegrad 3?

Hauswirtschaft klingt nach Bürokratiesprache. Doch die eigentliche Definition ist ziemlich eindeutig. Ein_e Hauswirtschafter_in kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause und hilft dabei, dass die wichtigsten alltäglichen Aufgaben erledigt werden. Insbesondere bei die Haushaltsführung steht dabei im Fokus

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung bei Pflegegrad 3 gehören folgende Leistungen:

  • Reinigung der Wohnung, wie Böden wischen, Staubsaugen, Bad und Küche putzen
  • Wäsche waschen, trocknen und bügeln
  • Einkaufen und Besorgungen erledigen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Küche aufräumen und Geschirr spülen
  • Pflanzen gießen und kleine Ordnungsarbeiten
  • Begleitung zu Terminen, wie Arztbesuche und Behördengänge
  • Behördliche Unterstützung, zum Beispiel beim Ausfüllen von Formularen oder Anträgen
  • Betreuung im Alltag, um Angehörige zu entlasten und die Pflegequalität sicherzustellen

Eine Haushaltshilfe unterstützt bei alltäglichen, nicht-medizinischen Tätigkeiten wie Reinigung, Wäsche waschen und Einkaufen und trägt so wesentlich zur Entlastung und Betreuung im Alltag bei.

Stellen Sie sich vor, wie sich das anfühlt eine Konstante in Ihrer anstrengenden Woche zu haben. Jeden Dienstag kommt jemand. Die Wohnung riecht wieder frisch. Im Kühlschrank ist etwas Ordentliches. Man kann sich einfach hinsetzen und weiß, dass jemand da ist. Das ist kein Luxus, sondern Würde im Alltag.

So beantragen Sie Haushaltshilfe mit Pflegegrad 3 bei der Caritas im Rhein-Kreis Neuss

Wir begleiten Sie bei jedem dieser Schritte ganz genau. Die Caritas Neuss ist der verlässliche Partner an Ihrer Seite.

Schritt 1: Pflegegrad und Anspruch auf eine Haushaltshilfe sicherstellen

Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Im Rahmen einer Pflegebegutachtung prüft der Medizinische Dienst Ihre Selbstständigkeit und erstellt ein Pflegegutachten, das den Pflegegrad festlegt und damit auch den Anspruch auf eine Haushaltshilfe regelt. Bei bereits bestehendem Pflegegrad 3 geht es direkt weiter. In Einzelfällen lässt sich die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 auch über die Krankenkasse finanzieren. Diese könnte beispielsweise der Fall sein, falls sie von einem Krankenhausaufenthalt nach Hause zurückkehren.

Schritt 2: Leistungen beantragen

Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegesachleistungen und auf Auszahlung des Entlastungsbetrags. Viele Kassen bearbeiten Anträge auf Entlastungsleistungen unkompliziert und zügig. Oft genügt ein formloses Schreiben oder ein Telefonat. 

Schritt 3: Melden Sie sich bei der Caritas Neuss

Im Rhein-Kreis Neuss ist die Caritas ein anerkannter Anbieter. Wir können Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Des Weiteren stehen wir Ihnen bei allen wichtigen Fragen zur Seite.

Schritt 4: Bedarfsplanung

Gemeinsam besprechen wir nun Ihren Bedarf an Haushaltshilfe und was gegebenenfalls noch durch Angehörige erledigt wird. Wir klären, welche Unterstützung Sie brauchen, wie oft wir kommen sollen und was Ihnen im Alltag am meisten hilft. Kein Standardprogramm, sondern ein Plan, der zu Ihrem Leben passt.

Schritt 5: Leistungen starten

Die Abrechnung der Haushaltshilfe erfolgt direkt über den zugelassenen Pflegedienst mit der Pflegekasse. Somit ist ein komplizierter Antrag ist nicht notwendig. Für Sie entstehen nur Kosten, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Dies würden wir allerdings im Vorfeld mit Ihnen klar absprechen.

Was Sie vorbereiten sollten:

  • Pflegebescheid / Nachweis über Pflegegrad 3
  • Ihre Kranken- und Pflegeversicherungskarte
  • Ggf. Name und Kontakt der zuständigen Pflegekasse

Die Caritas Neuss ist im gesamten Rhein-Kreis Neuss an Ihrer Seite 

Zurück zu Frau Helga K. aus Grevenbroich. Sie hat schließlich mit Hilfe der Caritas im Rhein-Kreis Neuss Unterstützung gefunden. Heute kommt zweimal pro Woche jemand vorbei. Der Haushalt läuft. Sie kocht selbst noch gerne, aber die schweren Aufgaben, wie Putzen, Wäsche und Einkaufen nimmt ihr jemand ab. Ihre Tochter besucht sie jetzt öfter, weil sie nicht mehr das schlechte Gewissen plagt, nicht genug zu helfen.

Wir helfen, wo Hilfe gebraucht wird und das im gesamten Rhein-Kreis Neuss.