Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5: Was Ihnen zusteht – und wie wir helfen

Pflegegrad 5 ist die höchste Pflegestufe, die in Deutschland anerkannt wird. Menschen, die ihn erhalten, sind in ihrer Selbstständigkeit so stark eingeschränkt, dass sie rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen sind – nicht nur bei der körperlichen Pflege, sondern auch im Haushalt. Putzen, Kochen, Wäsche waschen, Einkaufen: Was für die meisten Menschen selbstverständlich ist, ist bei Pflegegrad 5 ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 ist deshalb keine Zusatzleistung, sie ist ein zentraler Bestandteil der häuslichen Versorgung. Und das Gute ist: Die Pflegeversicherung stellt dafür erhebliche Mittel bereit. Das Problem ist nur, dass viele Familien nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese in der Praxis nutzen können.
Wir von der Caritas im Rhein-Kreis Neuss begleiten Menschen mit hohem Pflegebedarf und ihre Angehörigen täglich. Wir erklären Ihnen hier, was bei Pflegegrad 5 im Bereich Haushalt und Alltagsunterstützung möglich ist und was nicht.
Was bedeutet Pflegegrad 5 konkret?
Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ein Gesamtpunktwert von 90 bis 100 erreicht wird. Das entspricht schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Menschen mit Pflegegrad 5 können sich in der Regel nicht mehr selbstständig bewegen, kommunizieren oder versorgen. Häufig bestehen lebensbedrohliche Erkrankungen oder dauerhafte Bewusstseinsveränderungen, die eine intensive medizinische und pflegerische Begleitung erfordern.
Ein Pflegegrad 5 Beispiel aus der Praxis: Eine 84-jährige Frau, die nach einem schweren Schlaganfall weder sprechen noch sich bewegen kann, vollständig bettlägerig ist und künstlich ernährt wird – sie erfüllt die Voraussetzungen für Pflegegrad 5. Ebenso ein junger Mann mit schwerer demenzieller Erkrankung, der sich selbst nicht mehr erkennt und permanent Gefahr läuft, sich zu verletzen.
Der Haushalt läuft bei diesen Menschen nicht von selbst. Jemand muss reinigen, kochen, waschen und einkaufen – damit die häusliche Pflege überhaupt möglich bleibt.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5: Was die Pflegekasse übernimmt
Die gute Nachricht: Bei Pflegegrad 5 stellt die Pflegekasse die höchsten Leistungsbeträge aller Pflegegrade zur Verfügung. Diese Mittel können gezielt für hauswirtschaftliche Versorgung bei Pflegegrad 5 genutzt werden – vorausgesetzt, man weiß wie.
Pflegesachleistungen: Das wichtigste Instrument
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5 betragen bis zu 2.299 Euro pro Monat. Diese Leistung wird direkt mit einem zugelassenen Pflegedienst – wie den Caritas Seniorendiensten Rhein-Kreis Neuss – abgerechnet. Der Pflegedienst erbringt die vereinbarten Leistungen und rechnet sie direkt mit der Pflegekasse ab.
Zu diesen Leistungen können je nach Leistungsvereinbarung auch hauswirtschaftliche Leistungen gehören: Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Wäschepflege. Das ist wichtig zu wissen: Hauswirtschaft ist ausdrücklich Bestandteil der häuslichen Pflegehilfe als Sachleistung durch Vertragspartner der Pflegekasse – also durch zugelassene Pflegedienste wie die Caritas.
Pflegegeld als Alternative
Wer die Pflege ausschließlich durch Angehörige organisiert und keinen Pflegedienst einbindet, kann statt Pflegesachleistungen Pflegegeld beziehen. Bei Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 990 Euro pro Monat. Dieses Geld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei eingesetzt werden – auch, um nahestehende Pflegepersonen zu unterstützen.
Möglich ist auch die Kombination: Wer teilweise einen Pflegedienst in Anspruch nimmt und teilweise auf Angehörige setzt, kann anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren.
Entlastungsbetrag: Zusätzlich 131 Euro monatlich
Unabhängig von Pflegesachleistungen und Pflegegeld steht bei Pflegegrad 5 zusätzlich der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden – er kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden, darunter ausdrücklich auch haushaltsnahe Dienstleistungen bei anerkannten Anbietern.
Konkret heißt das: Eine zusätzliche Haushaltshilfe bei der Caritas oder einem anderen zugelassenen Anbieter kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Das ist Geld, das separat von den Pflegesachleistungen läuft und viele Familien ungenutzt verfallen lassen.
Hauswirtschaftliche Versorgung bei Pflegegrad 5: Was zählt dazu?
Hauswirtschaftliche Versorgung bei Pflegegrad 5 umfasst alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um den Haushalt in einem ordentlichen, hygienischen und funktionsfähigen Zustand zu halten. Konkret:
- Reinigung der Wohn- und Pflegebereiche, Bad, Küche
- Wäschepflege: Waschen, Trocknen, Falten, Einräumen
- Mahlzeiten: Einkaufen, Kochen, Portionieren, ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Einkaufen: Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente
- Entsorgung: Müll, Recycling
- Lüften und grundlegende Ordnung im Pflegebereich
Diese Leistungen sind nicht verhandelbar – sie sind Voraussetzung dafür, dass häusliche Pflege bei Pflegegrad 5 überhaupt gelingt. Kein Pflegebett lässt sich in einer ungepflegten Umgebung hygienisch betreiben. Kein Mensch kann gesund gepflegt werden, wenn keine Mahlzeiten zubereitet werden.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4, 3 und 2: Der Vergleich
Das Thema Haushaltshilfe betrifft nicht nur Pflegegrad 5. Auch bei niedrigeren Pflegegraden haben Menschen Anspruch auf hauswirtschaftliche Unterstützung – allerdings mit geringeren Leistungsbeträgen.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen | Pflegegeld | Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 2 | bis 796 €/Monat | 347 €/Monat | bis 131 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | bis 1.497 €/Monat | 599 €/Monat | bis 131 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | bis 1.859 €/Monat | 800 €/Monat | bis 131 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | bis 2.299 €/Monat | 990 €/Monat | bis 131 €/Monat |
Der Entlastungsbetrag steht damit ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, während Pflegesachleistungen und Pflegegeld ab Pflegegrad 2 relevant werden.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 beantragen funktioniert grundsätzlich genauso wie bei Pflegegrad 5: über die Pflegesachleistungen mit einem zugelassenen Pflegedienst oder über den Entlastungsbetrag mit einem anerkannten Anbieter. Die verfügbaren Mittel sind nur geringer.
Auch Putzhilfe bei Pflegegrad 2 und Haushaltshilfe für Pflegegrad 2 sind möglich – hier ist der Entlastungsbetrag oft der direkteste Weg, weil die Pflegesachleistungen für körperliche Pflegeleistungen benötigt werden.
Pflegedienst Hauswirtschaft: Was die Caritas Neuss leistet
Die Caritas Seniorendienste Rhein-Kreis Neuss sind als Pflegedienst zugelassen und können Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das bedeutet für Sie: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen – wir rechnen direkt ab.
Unser Leistungsangebot im Bereich Haushalt und Alltagsunterstützung umfasst:
Hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflegesachleistungen
Diese Aufgaben im Haushalt dienen der laufenden Haushaltsführung und entlasten pflegebedürftige Menschen sowie Angehörige:
- Reinigung der Wohnung und der pflegerelevanten Bereiche
- Wäschepflege und Bettenwechsel
- Erledigung von Einkäufen nach Kundenwunsch
- Zubereitung von Mahlzeiten oder Portionierung von Essen auf Rädern
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Senioren Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag
Für Leistungen, die über die reine Pflege hinausgehen – Begleitung bei Behördengängen, Gesellschaft leisten, Spaziergänge – bieten wir Senioren Alltagshilfe als Unterstützung im Alltag an, die direkt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. Auch haushaltsnahe Tätigkeiten sind hier eingeschlossen; solche Unterstützungsleistungen können den Alltag strukturieren und pflegende Angehörige entlasten.
Essen auf Rädern als Ergänzung
Wenn das Kochen zu aufwendig wird oder keine Person vor Ort ist, die eine warme Mahlzeit zubereiten kann, ist Essen auf Rädern eine bewährte Ergänzung. Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss liefert täglich frisch zubereitete Mahlzeiten – direkt an die Haustür, in verschiedenen Kostformen und auf Wunsch auch in passierter Form für Menschen mit Schluckstörungen. Die Leistungen des MahlzeitenServices müssen privat bezahlt werden, sie sind nicht finanzierbar über den Entlastungsbetrag.
Hauswirtschaft über Krankenkasse abrechnen: Was ist möglich?
Ein häufiges Missverständnis: Haushaltshilfe ist in erster Linie eine Leistung der Pflegeversicherung, nicht der Krankenkasse. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Anlass ab: die Pflegeversicherung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit, die gesetzliche Krankenversicherung nur in Sonderfällen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Haushaltshilfe nur in sehr spezifischen Fällen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Schwangerschaft oder wenn der Haushalt durch Krankheit vorübergehend nicht geführt werden kann und Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben.
Bei Pflegegrad 5 ist der korrekte Weg fast immer die Pflegeversicherung – über Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag. Zwar ist oft Unterstützung im Haushalt nötig, ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse besteht bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit aber meist nicht. Hauswirtschaft über Krankenkasse abrechnen ist bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit kein gangbarer Weg.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Kostenträger für Ihre Situation der richtige ist, beraten wir Sie kostenlos – und helfen, die richtige Stelle zu kontaktieren.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 beantragen: So funktioniert es
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 beantragen ist kein eigener Antrag, sondern ergibt sich aus den bestehenden Leistungsansprüchen der Pflegeversicherung. Konkret:
Schritt 1: Pflegedienst beauftragen
Wählen Sie einen zugelassenen Pflegedienst – wie die Caritas Seniorendienste Rhein-Kreis Neuss. Im Pflegevertrag werden alle Leistungen festgelegt, darunter auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Schritt 2: Leistungsrahmen prüfen
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche Leistungen innerhalb des Sachleistungsbudgets (bis 2.299 Euro bei Pflegegrad 5) abgedeckt werden können; daraus lassen sich auch die Kosten für eine Haushaltshilfe und der mögliche Umfang pro Stunde ableiten, ebenso wie die Frage, ob der Entlastungsbetrag zusätzlich genutzt werden sollte.
Schritt 3: Entlastungsbetrag separat beantragen
Der Entlastungsbetrag muss gesondert bei der Pflegekasse beantragt werden. Leistungen, die darüber abgerechnet werden sollen, müssen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden. Unsere Beraterinnen helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Schritt 4: Regelmäßige Anpassung
Pflegebedarf verändert sich. Wir begleiten Sie dauerhaft und passen die Leistungen an, wenn sich die Situation verändert – damit die Versorgung immer dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5: Wann ist es möglich?
Nicht jede Familie kann einen Menschen mit Pflegegrad 5 dauerhaft zu Hause versorgen – und das ist keine Frage des guten Willens, sondern der Kapazitäten. Häusliche Pflege bei höchstem Pflegebedarf erfordert:
- Rund-um-die-Uhr-Präsenz oder zumindest eine sehr engmaschige Versorgung
- Professionelle Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst
- Räumliche Voraussetzungen: pflegegerechtes Bett, ausreichend Platz für Hilfsmittel
- Entlastung der pflegenden Angehörigen durch Verhinderungspflege und Tagespflege
Wenn diese Voraussetzungen nicht vollständig gegeben sind, kann dennoch eine häusliche Versorgung gelingen – wenn die richtigen Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Unsere Seniorenberaterinnen in Neuss schauen gemeinsam mit Ihnen, was realistisch möglich ist und was fehlt.
Manchmal ist der Übergang in eine stationäre Einrichtung der richtige Schritt. Auch dabei begleiten wir Sie – ohne Druck und mit Blick auf das Wohl aller Beteiligten.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir helfen konkret
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 ist kein Luxus. Sie ist ein Recht. Und sie ist die Voraussetzung dafür, dass häusliche Pflege gelingen kann – für den pflegebedürftigen Menschen und für die Angehörigen, die täglich alles geben.
Wir von der Caritas im Rhein-Kreis Neuss helfen Ihnen, diesen Anspruch in die Praxis umzusetzen. Sprechen Sie uns an.
Caritas Seniorendienste Rhein-Kreis Neuss GmbH
Ambulante Pflege & Hauswirtschaft hier auf die CPS verweisen und auf unseren Haushaltsservice. Ich würde aus taktischen Gründen die Seniorenberatung hier ausklammern.
📞 Hotline „Beratung über Hilfen im Alter": 01805 – 55 52 10
Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr | Freitag: 9 bis 13 Uhr
Wir helfen, wo Hilfe gebraucht wird – im ganzen Rhein-Kreis Neuss.
FAQ: Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5
Kann ich bei Pflegegrad 5 eine Putzfrau über die Pflegekasse abrechnen?
Nicht direkt. Eine private Putzfrau kann nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden. Hauswirtschaftliche Leistungen müssen von einem zugelassenen Pflegedienst oder einem anerkannten Anbieter erbracht werden – dann können sie über Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag finanziert werden. Die Caritas Seniorendienste sind zugelassen und können diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich bei Pflegegrad 5?
Es gibt keine feste Stundenzahl – die Leistung richtet sich nach dem vereinbarten Budget. Bei Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 Euro monatlich und einem Stundensatz des Pflegedienstes ergibt sich der Umfang der möglichen Einsätze. Wie viele Stunden davon auf hauswirtschaftliche Leistungen entfallen, wird im Pflegevertrag festgelegt. Sprechen Sie uns an – wir erstellen gemeinsam einen Versorgungsplan, der zu Ihrer Situation passt.
Kann ich Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig für Haushaltshilfe nutzen?
Pflegesachleistungen und Pflegegeld können anteilig kombiniert werden (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Das Pflegegeld wird dabei anteilig ausgezahlt – je nachdem, wie viel der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden. Das Pflegegeld kann frei eingesetzt werden, zum Beispiel um Angehörige zu entschädigen, die hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen.
Was passiert mit hauswirtschaftlichen Leistungen, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss?
Während eines stationären Krankenhausaufenthalts ruht der Anspruch auf Pflegesachleistungen. In dieser Zeit kann jedoch – unter bestimmten Voraussetzungen – die Krankenkasse für notwendige Haushaltshilfe aufkommen, etwa wenn versorgungsbedürftige Kinder im Haushalt leben. Für alleinstehende Pflegebedürftige ohne Kinder entfällt diese Option meist. Nach der Entlassung greifen die Pflegesachleistungen wieder sofort.
Gibt es bei Pflegegrad 5 zusätzliche Zuschüsse für Wohnraumanpassungen?
Ja. Neben den laufenden Leistungen stellt die Pflegekasse einmalige Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro bereit – zum Beispiel für den Einbau eines Pflegebades, die Verbreiterung von Türen oder die Installation einer Rampe. Diese Anpassungen sind wichtig, damit die häusliche Pflege sicher und effizient durchgeführt werden kann und auch Hauswirtschaftsdienste gut erreichbar sind. Unsere Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss berät Sie kostenlos dazu.
Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Pflegehilfe und Haushaltshilfe?
Häusliche Pflegehilfe als Sachleistung (§ 36 SGB XI) umfasst alle Leistungen, die ein zugelassener Pflegedienst im Rahmen des Pflegevertrags erbringt – darunter sowohl pflegerische Grundversorgung als auch hauswirtschaftliche Versorgung. Haushaltshilfe im allgemeinen Sprachgebrauch meint meist nur die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Im Pflegekontext ist hauswirtschaftliche Versorgung ausdrücklich Teil der häuslichen Pflegehilfe – sie muss aber konkret im Pflegevertrag vereinbart werden. Wir helfen Ihnen dabei, die Leistungen richtig zu definieren.
Kann Haushaltshilfe auch von einem Familienmitglied übernommen werden?
Hauswirtschaftliche Leistungen können grundsätzlich auch von Familienangehörigen übernommen werden – sie werden dann aber nicht separat über Pflegesachleistungen vergütet. Stattdessen könnten Angehörige über das Pflegegeld oder über die Regelungen zur Verhinderungspflege eine gewisse Kompensation erhalten. Für die professionelle, abrechenbare Haushaltshilfe ist ein zugelassener Pflegedienst notwendig.
Wie beantrage ich Pflegesachleistungen für hauswirtschaftliche Versorgung?
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen entsteht automatisch mit der Einstufung in einen Pflegegrad. Um sie zu nutzen, müssen Sie einen Pflegevertrag mit einem zugelassenen Pflegedienst abschließen. Dieser regelt, welche Leistungen in welchem Umfang erbracht werden. Ein gesonderter Antrag für Haushaltshilfe ist nicht nötig – die Leistungen sind im Gesamtbudget der Pflegesachleistungen enthalten. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen, einen Pflegevertrag aufzusetzen, der Ihre tatsächlichen Bedürfnisse abdeckt.