Pflegeberatung im Rhein-Kreis Neuss: Wir begleiten Sie, wenn das Leben neue Wege fordert

Der Moment, in dem eine Pflegebedürftigkeit entsteht, etwa durch eine Krankheit wie Demenz, einen Unfall oder das zunehmende Alter im Ruhestand, stellt viele Menschen und ihre Angehörigen vor große Fragen. Was steht uns zu? Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse? Wer hilft weiter? Die gute Nachricht: Sie müssen diese Probleme nicht alleine bewältigen.
Wenn das Thema Pflege relevant wird: Orientierung ist das Wichtigste
Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss bietet jeder pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen professionelle Beratung an – kompetent, einfühlsam und für Sie kostenlos. Wir begleiten Sie und Ihre Familie und geben Ihnen eine Hilfestellung bei allen möglichen Problempunkten, welche bei akutem Pflegebedarf entstehen. Unsere Hilfe erreicht Sie daheim oder in unseren Caritashäusern im Rhein-Kreis Neuss, verlässlich und getragen von christlichen Werten. Während unserer Pflegeberatung können wir Sie besonders gut unterstützen. Bei jeglicher Art von Hilfebedarf, liefern wir eine passende Lösung und passen Ihre Leistungen nach Wunsch an. Als anerkannter Pflegedienst und Beratungsstelle kann die Caritas Rhein-Kreis Neuss ohne Probleme die Pflegeberatung durchführen.
Was ist Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) ist ein gesetzlich verankerter Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit. Sie richtet sich an pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1, unabhängig davon, ob sie Pflegegeld beziehen oder ambulante Pflegesachleistungen nutzen. Für Pflegegeld-Empfängerinnen und Pflegegeld-Empfänger ab Pflegegrad 2 ist die regelmäßige Pflegeberatung dabei gesetzlich verpflichtend.
Durchgeführt werden kann die Pflegeberatung durch anerkannte Pflegedienste wie die Caritas im Rhein-Kreis Neuss. Unsere erfahrenen Berater_innen kommen zu Ihnen nach Hause und nehmen sich Zeit für alles, was rund um die Pflege wichtig ist. Im Gespräch bereden wir gemeinsam mit Ihnen und möglicherweise Ihren Pflegepersonen, welche Unterstützung im Alltag gebraucht wird und wie diese gut organisiert werden kann. Das kann unter anderem die Körperpflege, die Ernährung oder die Begleitung bei alltäglichen Aufgaben betreffen. Auch Themen wie Tagespflege, der Einsatz von Hilfsmitteln oder die Beantragung weiterer Leistungen nehmen wir dabei in den Blick.
Individuelle Vorsorgepläne durch engmaschige Pflegeberatung im Rhein-Kreis Neuss
Auf Wunsch entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen Versorgungsplan, der Ihre individuelle Situation abbildet und klare Schritte für die weitere Betreuung aufzeigt. Verändern sich Ihre Verhältnisse, passen wir die Hilfestellungen und Pflegesachleistungen entsprechend an. So stellen wir sicher, dass die Versorgung immer zu Ihrem Leben passt, und nehmen Ihnen die Organisation der verschiedenen Leistungen ab, ohne Sie außen vor zu lassen.
Ziel der Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und pflegebedürftige Menschen bestmöglich über ihre Rechte und Leistungsansprüche aufzuklären. Unsere Berater_innen erklären Ihnen dabei alle Möglichkeiten: von verfügbaren Pflegeleistungen über die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bis zu weiteren Angeboten der Pflegedienste im Rhein-Kreis Neuss, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Die Pflegeberatung der Caritas im Rhein-Kreis Neuss steht jeder Person mit jedem Pflegegrad offen, ob Sie selbst betroffen sind, die Pflege eines Angehörigen organisieren oder von Ihrer Pflegekasse zu einem Beratungseinsatz aufgefordert wurden. Hier ein Überblick, wer welchen Anspruch hat und welche Maßnahmen in den einzelnen Bereichen möglich sind.
Pflegegrad 1 – freiwillige Beratung, halbjährlich
Auch mit Pflegegrad 1 hat jede Person das gesetzliche Recht, halbjährlich einmal eine Beratung abzurufen. Diese Unterstützung ist freiwillig, aber sinnvoll. Sie hilft dabei, Leistungen der Pflegeversicherung frühzeitig zu kennen und die häusliche Versorgung gut aufzustellen.
Pflegegrade 2 bis 5 mit Pflegegeld – halbjährlich verpflichtend
Wer Pflegegeld bezieht und in den eigenen vier Wänden gepflegt wird, ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI gesetzlich verpflichtet, halbjährlich einen Beratungseinsatz nachzuweisen. Dieser Termin dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Unterstützung der Pflegepersonen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 dürfen darüber hinaus auf Wunsch einmal pro Quartal eine zusätzliche Pflegeberatung in Anspruch nehmen, freiwillig und ebenfalls kostenlos.
Pflegegrade 2 bis 5 mit Pflegesachleistungen – freiwillig, halbjährlich
Wer ambulante Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes bezieht, kann ebenfalls halbjährlich eine Beratung abrufen, ohne Verpflichtung, aber mit dem vollen Nutzen einer professionellen Pflegeberatung durch die Caritas im Rhein-Kreis Neuss.
Was passiert, wenn der Pflichttermin ausbleibt?
Wer als Pflegegeld-Empfänger_in den halbjährlichen Beratungseinsatz nicht fristgerecht nachweist, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes. Bei anhaltendem Versäumnis kann es vollständig entfallen. Vereinbaren Sie Ihren Folgetermin daher am besten direkt im Anschluss an das vorherige Beratungsgespräch!
Was kostet die Pflegeberatung? – Die Leistungen der Pflegeversicherung
Die gute Nachricht zuerst: Die Pflegeberatung ist für Sie im Rhein-Kreis Neuss kostenlos!
Nach § 7a SGB XI haben Personen, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten oder einen entsprechenden Leistungsantrag gestellt haben und bei denen ein Hilfe- und Beratungsbedarf erkennbar ist, Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung, ohne Kosten für Sie. Dieser Beratungseinsatz umfasst unter anderem Information über alle Entlastungsmöglichkeiten und Entlastungsangebote der Pflegeversicherung, die Ihnen zustehen. So stellen wir sicher, dass Sie und Ihre Angehörigen alle Leistungen kennen und bestmöglich nutzen können.
Die Finanzierung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse übernommen. Sie müssen weder einen Eigenanteil zahlen noch einen Antrag stellen. Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss rechnet den Beratungseinsatz direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wie läuft ein Beratungseinsatz bei der Caritas ab?
Wir richten uns nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen, flexibel und ohne Bürokratie.
Pflegeberatung vor Ort bei Ihnen im Rhein-Kreis Neuss daheim
Unsere geschulten Mitarbeitenden kommen zu Ihnen nach Hause. Dabei nehmen sie sich Zeit, Ihre individuelle Pflegesituation kennenzulernen, offene Fragen zu klären und gemeinsam mit Ihnen zu schauen, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie noch nicht ausgeschöpft haben. Unsere Berater_innen geben außerdem praktische Tipps zur häuslichen Pflege und zeigen Ihnen, welche Unterstützungsangebote in Ihrer Nähe verfügbar sind. Dazu gehören auch die Pflegestützpunkte und weiteren Einrichtungen in den Kommunen des Rhein-Kreises Neuss, etwa in Neuss, Dormagen oder Grevenbroich. Wer den nächsten Standort finden möchte, kann diesen ganz einfach über die eigene Postleitzahl suchen.
Online-Beratung per Videokonferenz
Sie bevorzugen ein Gespräch ohne Hausbesuch? Kein Problem. Ab dem zweiten Beratungstermin kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden, gesetzlich geregelt und vollständig anerkannt. Gerade für Verwandte, die berufstätig sind oder weiter entfernt wohnen, ist das eine wertvolle Möglichkeit, trotzdem aktiv in die Pflegeplanung eingebunden zu sein. Wichtig: Der allererste Beratungseinsatz muss persönlich in Ihrer Häuslichkeit stattfinden.
Pflegeberatung durch die Caritas: So einfach geht’s.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Unsere Mitarbeiter_innen melden sich zur Terminvereinbarung bei Ihnen.
- Der erste Beratungstermin findet persönlich in Ihrem Eigenheim statt, folgende Termine wahlweise vor Ort im Rhein-Kreis Neuss oder per Videokonferenz.
- Wir dokumentieren das Beratungsgespräch und übermitteln den Nachweis an Ihre Pflegekasse.
Pflegeberatung für pflegende Angehörige: Entlastung statt Alleingang
Pflegen ist eine der wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben, die Menschen übernehmen können. Aber sie darf nicht zur Überlastung führen. Gerade pflegende Verwandte – Töchter und Söhne, Partner_innen, Freund_innen – benötigen selbst Unterstützung, um dauerhaft gute Pflege leisten zu können.
Im Rahmen unserer Pflegeberatung sprechen wir auch mit Ihnen als pflegenden Angehörigen. Wir zeigen Ihnen:
- Welche Entlastungsleistungen Ihnen nach § 45b SGB XI zustehen
- Wie Sie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen, um sich eine Auszeit zu gönnen oder Unterstützung bei stundenweiser Abwesenheit planen können
- Wie Sie Alltagshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen der Caritas in Ihre Pflegeplanung einbinden
- Welche Anlaufstellen und Beratungsangebote im Rhein-Kreis Neuss für Sie da sind
Unser Versprechen: Wir sorgen dafür, dass Sie gut versorgt und sicher leben – und dass Ihre Familie dabei nicht alleine gelassen wird!
Jetzt Pflegeberatung vereinbaren!
Warten Sie nicht: Nutzen Sie Ihren Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Unsere kompetenten Mitarbeitenden der Caritas im Rhein-Kreis Neuss haben Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen rund um Ihre Pflegesuche und sind gerne für Sie da.
So nehmen Sie Kontakt auf:
📋 Online-Formular: Zur Anmeldung!
📞 Telefon: 02181 238-444
📧 E-Mail: pflegeberatung@caritas-neuss.de
Sie haben weitere Fragen zum Thema Pflegeberatung oder wünschen Auskünfte zu unseren anderen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Haushaltshilfe im Rhein-Kreis Neuss, den MahlzeitenService der Caritas, den Hausnotruf oder Tagespflege im Rhein-Kreis Neuss? Dann nehmen Sie unkompliziert über das untenstehende Kontaktformular Kontakt zu unserem Team auf. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!