Zum Inhalt springen

Verhinderungspflege und Entlastung pflegender Angehöriger: Was Ihnen zusteht – und wie wir helfen

verhinderungspflege
Datum:
25. Aug. 2026
Von:
Caritas Rhein-Kreis Neuss

Wer einen Angehörigen pflegt, gibt täglich alles. Morgens früh aufstehen, abends spät ins Bett – und dazwischen eine Aufgabe, die sich nicht abstellen lässt. Pflege bedeutet Liebe in Aktion. Aber sie bedeutet auch Erschöpfung, Einsamkeit und das nagende Gefühl, nie wirklich durchatmen zu können.

Was viele pflegende Angehörige nicht wissen: Das Gesetz sieht konkrete Entlastungsangebote vor. Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege – das sind keine abstrakten Begriffe aus dem SGB XI, sondern echte Möglichkeiten, sich eine Auszeit zu gönnen, ohne das Wohl Ihres Angehörigen zu gefährden.

Wir von der Caritas im Rhein-Kreis Neuss begleiten pflegende Angehörige seit vielen Jahren. Wir wissen, wie selten Menschen die Hilfe in Anspruch nehmen, die ihnen zusteht. Und wir wissen, was das mit Menschen macht. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick – damit Sie wissen, was möglich ist, und damit Sie es auch wirklich nutzen.

Warum Entlastung für pflegende Angehörige kein Luxus ist

Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt – die meisten von Familienangehörigen. Partnerinnen, Töchter, Söhne, Schwiegerkinder. Menschen, die neben ihrem eigenen Leben eine Aufgabe übernehmen, für die es in keinem Berufsbild eine Ausbildung gibt.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (DIP) sind mehr als 40 Prozent der pflegenden Angehörigen regelmäßig überlastet. Körperliche Beschwerden, Schlafmangel und soziale Isolation gehören zu den häufigsten Folgen. Und dennoch zögern die meisten, sich Unterstützung zu holen – aus Pflichtgefühl, aus Scham oder schlicht, weil sie nicht wissen, wie es geht.

Pflege eines Angehörigen ist eine gesellschaftlich wertvolle Leistung. Sie verdient Anerkennung. Und sie verdient konkrete Unterstützung. Die Pflegeversicherung stellt dafür finanzielle Mittel bereit – die allerdings nur genutzt werden können, wenn man über sie Bescheid weiß.

Verhinderungspflege: Ihr Recht auf Auszeit

Verhinderungspflege ist die wichtigste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige. Das Prinzip ist einfach: Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind – ob wegen Urlaub, Krankheit, eines beruflichen Termins oder schlicht wegen Erschöpfung –, übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung Ihres Angehörigen. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach 39 SGB XI.

Die Pflegekasse finanziert diese Ersatzpflege im Rahmen eines gemeinsamen Budgets. Seit der Pflegereform 2025 gilt:

Was die Pflegekasse übernimmt (ab Pflegegrad 2)

  • Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr
  • Die Mittel können flexibel zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden
  • Dauer: bis zu sechs Wochen pro Jahr
  • Ab wann: Der Pflegebedürftige muss mindestens sechs Monate von der Pflegeperson betreut worden sein

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Ersatzpflege kann durch verschiedene Personen erbracht werden:

  • Ambulante Pflegedienste – wie die Caritas Seniorendienste Rhein-Kreis Neuss
  • Andere nahestehende Personen (Nachbarn, Freunde, ehrenamtliche Helfer) – sie können als Ersatz oder zur Vertretung einspringen. Für nahe Angehörige und Verwandte gelten dabei besondere Erstattungsgrenzen
  • Stationäre Einrichtungen im Rahmen der Kurzzeitpflege

Wichtig: Verhinderungspflege kann auch ausgezahlt werden, wenn keine stationäre Einrichtung genutzt wird, sondern die Pflege der pflegebedürftigen Person durch Hauptpflegepersonen vorübergehend abgegeben wird und nahe Angehörige, die im selben Haushalt leben, die Unterstützung übernehmen. Der Betrag wird dann direkt an Sie überwiesen. Das nennt sich Verhinderungspflege auszahlen lassen. Für nahe Angehörige oder Verwandte, die im selben Haushalt leben, ist die Erstattung jedoch nur bis zum 1,5-fachen des Pflegegeldes begrenzt.

Verhinderungspflege im Heim: eine Option für schwierige Phasen

Wenn die Pflegesituation besonders komplex ist oder Sie als pflegende Person länger als ein paar Tage verhindert sind, kann eine Verhinderungspflege im Heim sinnvoll sein. Ihr Angehöriger zieht vorübergehend in eine stationäre Einrichtung – voll versorgt, rund um die Uhr betreut. Die Kosten werden aus dem gemeinsamen Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gedeckt.

Unsere Caritashäuser im Rhein-Kreis Neuss bieten auch kurzfristige Aufenthalte an. Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam, was in Ihrer Situation möglich ist.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 Euro monatlich für mehr Entlastung

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die ab Pflegegrad 1 gilt – also auch für Menschen mit leichtem Pflegebedarf. Er beträgt bis zu 131 Euro pro Monat und kann für eine Vielzahl von Betreuungs- und Entlastungsangeboten eingesetzt werden.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

  • Stundenweise Betreuung zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Tagespflege in einer Einrichtung
  • Haushaltshilfe bei anerkannten Anbietern
  • Demenzcafés und Betreuungsgruppen
  • Alltagsbegleitung und Spaziergänge

Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss bietet mehrere Leistungen an, die direkt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können – darunter die Betreuungsangebote der Caritas-Pflegestation, der HaushaltsService und die Tagespflege an mehreren Standorten.

Kann man den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nein, der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern erstattet. Das bedeutet: Sie bezahlen die Leistung zunächst selbst oder direkt über den Anbieter, und die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zum monatlichen Maximum. Nicht genutzte Beträge können bis zu zwölf Monate lang angespart und im Folgejahr noch abgerufen werden.

Tipp: Viele Familien lassen dieses Budget ungenutzt verfallen, weil sie den bürokratischen Aufwand scheuen oder die Angebote nicht kennen. Unsere Seniorenberaterinnen und Seniorenberater helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag sinnvoll einzusetzen und die Abrechnung zu organisieren.

Kurzzeitpflege: die große Auszeit, wenn sie wirklich gebraucht wird

Kurzzeitpflege ist die Lösung für Situationen, in denen eine kurzfristige vollstationäre Versorgung nötig ist – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder wenn Sie als pflegende Person selbst erkranken.

Sie können aus dem gemeinsamen Jahresbudget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bis zu 3.539 Euro abrufen – für bis zu acht Wochen vollstationäre Betreuung in einem Pflegeheim.

Notfallkurzzeitpflege: Was tun, wenn es schnell gehen muss?

Manchmal geht es nicht darum, Urlaub zu planen – manchmal bricht eine Situation von heute auf morgen zusammen. Sie erkranken selbst. Ein Unfall passiert. Plötzlich ist niemand da, der die Pflege übernimmt.

Genau dafür gibt es die Notfall-Kurzzeitpflege. Wenn ein freier Platz in einem unserer Caritashäuser verfügbar ist, helfen wir, die Aufnahme schnell zu organisieren. Rufen Sie uns an – auch in dringenden Situationen.

Pflege eines Angehörigen und Beruf: Was pflegende Angehörige rechtlich absichert

Wer berufstätig ist und gleichzeitig pflegt, steht vor einer besonderen Herausforderung. Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) geben Beschäftigten das Recht, sich für die Pflege von Angehörigen freistellen zu lassen.

Freistellung für Pflege von Angehörigen: Ihre Rechte im Überblick

  • Kurzfristige Freistellung: Bis zu zehn Arbeitstage zur Organisation einer akuten Pflegesituation – mit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld
  • Pflegezeit: Bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen zu Hause
  • Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden
  • Freie Tage für pflegende Angehörige können je nach Tarifvertrag und Arbeitgeber zusätzlich vereinbart werden

Arbeitgeber können die Pflegezeit in bestimmten Fällen ablehnen – etwa in Kleinbetrieben mit weniger als 15 Beschäftigten. Es lohnt sich, das konkrete Vorgehen rechtzeitig zu klären.

Unsere Seniorenberaterinnen informieren Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Klärung mit Ihrem Arbeitgeber.

Steuererklärung Pflege von Angehörigen: Bares Geld oft ungenutzt

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann die damit verbundenen Kosten in vielen Fällen steuerlich geltend machen. Dazu zählen:

  • Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Pflegekosten, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen)
  • Pflege-Pauschbetrag: Ab Pflegegrad 2 können pflegende Angehörige ohne eigene Einkünfte aus der Pflege einen
  • Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro pro Jahr geltend machen
  • Kosten für Haushaltshilfe und Pflegedienste als haushaltsnahe Dienstleistungen

Das klingt kompliziert – ist es oft auch. Sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen zwar keine steuerliche Beratung geben, aber wir helfen Ihnen, die Fragen zu sortieren und an die richtigen Stellen weiterzuvermitteln.

Seniorenbetreuung zu Hause: Was die Caritas im Rhein-Kreis Neuss anbietet

Entlastung bedeutet nicht, dass man loslassen muss. Manchmal reicht es, stundenweise Unterstützung zu bekommen – damit Sie einkaufen gehen, schlafen, einen Arzttermin wahrnehmen oder einfach einmal tief durchatmen können.

Caritas-Pflegestation – Betreuung und Begleitung zu Hause

Die Caritas-Pflegestation der Caritas im Rhein-Kreis Neuss bietet stundenweise Betreuung direkt bei Ihnen zu Hause – einfühlsam, verlässlich und auf Ihre Situation abgestimmt. Das Angebot umfasst:

  • Stundenweise Betreuung und Begleitung zu Hause
  • Freizeitaktivitäten: Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Spaziergänge
  • Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen
  • Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung
  • Stundenweise Verhinderungspflege

Die Kosten können in vielen Fällen über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

HaushaltsService – Unterstützung im Alltag zu Hause

Unser HaushaltsService unterstützt Seniorinnen und Senioren sowie pflegende Angehörige bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt – damit das Leben zu Hause möglich bleibt. Das Angebot umfasst Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Gartenarbeit und die Strukturierung des Tagesablaufs. Auch die Kosten des HaushaltsService können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.

Tagespflege: Struktur für den Tag, Entlastung für Sie

Unsere Tagespflegeeinrichtungen bieten Seniorinnen und Senioren – auch mit Demenz – einen strukturierten Tagesablauf in gemeinschaftlicher Atmosphäre. Inklusive Hol- und Bringservice, gemeinsamen Mahlzeiten und aktivierenden Angeboten wie Gymnastik, Backen, Singen und Gartenarbeit.

Die Tagespflege ist besonders wertvoll für pflegende Angehörige, die berufstätig sind oder einfach Raum für sich selbst benötigen. Die Kosten sind über Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag kombinierbar.

Standorte der Tagespflege im Rhein-Kreis Neuss: Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch.

Beratungsstelle für pflegende Angehörige in Neuss

Sie haben Fragen, sind unsicher oder wissen einfach nicht mehr weiter? Unsere Seniorenberatung in Neuss ist genau für diese Momente da.

Wir sind eine Beratungsstelle für pflegende Angehörige – kostenlos, vertraulich, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Wir helfen Ihnen:

  • Beim Überblick über alle verfügbaren Entlastungsleistungen
  • Bei der Antragstellung für Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Kurzzeitpflege: Den Antrag auf Verhinderungspflege sollte man meist vor der Nutzung stellen
  • Bei der Vermittlung an spezialisierte Angebote im Rhein-Kreis Neuss; in vielen Fällen ist dabei auch eine rückwirkende Beantragung bis Ende des Folgejahres möglich
  • Beim Umgang mit der Pflegekasse und mit Behörden
  • Wenn Sie einfach jemanden benötigen, der zuhört

„Pflegende Angehörige sind oft so sehr auf den anderen fokussiert, dass sie vergessen, auf sich selbst zu schauen. Dabei ist die eigene Stabilität die wichtigste Ressource in der Pflege.“ – Evelyn Schmidt, Seniorenberaterin bei der Caritas Neuss

Entlastung für pflegende Angehörige: Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Leistung Pflegegrad Betrag/Umfang Nutzung
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ab PG 1 bis 131 EUR/Monat Betreuung, Haushaltshilfe, Tagespflege
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege (gemeinsames Budget) ab PG 2 bis 3.539 EUR/Jahr Ersatzpflege, Kurzzeitaufenthalt
Pflegegeld ab PG 2 347 - 990 EUR/Monat An pflegende Angehörige
Pflegesachleistungen ab PG 2 796 - 2.299 EUR/Monat Ambulanter Pflegedienst
Pflegepauschbetrag (Steuer) ab PG 2 600 - 1.800 EUR/Jahr Steuererklärung
Pflegeunterstützungsgeld ab PG 1 bis 10 Arbeitstage Kurzfristige Freistellung

Pflege von Familienangehörigen: Was Sie langfristig stärkt

Pflegende Angehörige laufen häufig in eine Erschöpfungsspirale, die sich schleichend entwickelt. Am Anfang ist es noch machbar. Dann wird der Pflegebedarf größer. Die eigenen Reserven kleiner. Später ist der Punkt erreicht, an dem die Pflege nicht mehr gelingt – weil die Person, die pflegt, selbst zusammenbricht.

Das ist kein Versagen. Das ist Biologie.

Was hingegen wirkt: frühzeitig Entlastung organisieren, bevor die Krise kommt. Verhinderungspflege nicht erst beantragen, wenn man am Limit ist. Den Entlastungsbetrag nicht Ende des Jahres verfallen lassen. Beratung nicht hinausschieben, bis nichts mehr geht.

Wir empfehlen pflegenden Angehörigen deshalb, spätestens dann mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn sich das Gefühl einstellt: „So geht das nicht mehr lange.“ Denn je früher wir gemeinsam schauen, welche Leistungen möglich sind und welche Angebote passen, desto mehr Spielraum bleibt.

Selbsthilfe und Austausch: Sie sind nicht allein

Neben den formellen Entlastungsleistungen gibt es eine weitere Ressource, die viele pflegende Angehörige unterschätzen: den Austausch mit anderen, die dasselbe erleben.

Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss begleitet Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige. In Grevenbroich gibt es einen regelmäßigen Gesprächskreis für Angehörige, der jeden ersten Montag im Monat stattfindet. Dort begegnen sich Menschen, die wissen, wie sich diese besondere Verantwortung anfühlt. Keine Ratschläge, kein Urteil – nur gegenseitiges Verstehen.

Für Menschen, die in Neuss wohnen, vermitteln wir gerne passende Angebote in der Region.

Pflege zu Hause: Wenn die Grenze der häuslichen Versorgung erreicht wird

Es gibt Momente, in denen die häusliche Pflege durch Angehörige an ihre natürliche Grenze stößt. Das ist keine Niederlage, sondern die ehrliche Einschätzung einer Situation.

Manche Familien entscheiden sich dann für einen Wechsel in die Tagespflege – der pflegebedürftige Angehörige verbringt tagsüber Zeit in einer Einrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Das entlastet die häusliche Pflege erheblich, ohne den vertrauten Rahmen vollständig aufzugeben.

Andere entscheiden sich für die stationäre Kurzzeitpflege als Übergang – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine Reha noch nicht möglich ist, oder wenn die häusliche Versorgung kurzzeitig nicht gewährleistet werden kann.

Und manchmal ist die Entscheidung für einen dauerhaften Umzug in ein Pflegeheim der richtige Schritt – weil der Pflegebedarf so hoch ist, dass er zu Hause nicht mehr angemessen gedeckt werden kann.

Unsere Seniorenberaterinnen und Seniorenberater in Neuss begleiten Sie bei all diesen Entscheidungen – ohne Druck, ohne vorgefertigte Antworten. Wir kennen die Angebote im Rhein-Kreis Neuss und helfen Ihnen, die Lösung zu finden, die zu Ihrer Familie passt.

Jetzt Kontakt aufnehmen – wir sind für Sie da

Entlastung für pflegende Angehörige beginnt mit einem ersten Schritt. Und der muss nicht schwer sein.

Rufen Sie uns an. Schreiben Sie uns. Besuchen Sie uns – oder wir kommen zu Ihnen. Unsere Seniorenberaterinnen und Seniorenberater in Neuss nehmen sich Zeit für Ihr Anliegen. Kostenlos, vertraulich, und immer mit dem Ziel, gemeinsam Wege zu finden, die Ihnen und Ihrem Angehörigen guttun.

Seniorenberatung Neuss:
Friedrichstraße 42, 41460 Neuss
Ansprechpersonen: Evelyn Schmidt, Mareen Ollesch

Seniorenberatung Dormagen:
Unter den Hecken 44, 41539 Dormagen

Seniorenberatung Grevenbroich & Rommerskirchen:
Montanusstraße 42, 41515 Grevenbroich

📞 Hotline „Beratung über Hilfen im Alter“: 01805 – 55 52 10
Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr | Freitag: 9 bis 13 Uhr

Wir helfen, wo Hilfe gebraucht wird – im ganzen Rhein-Kreis Neuss.

Pflichtfelder sind mit einem Stern (*) markiert.