Haushaltshilfe nach Herzinfarkt im Rhein-Kreis Neuss: Wie wir Sie auf dem Weg zurück begleiten

Ein Herzinfarkt kommt häufig unerwartet und schlägt ein wie ein Blitz ein. Er kann das ganze Leben auf den Kopf stellen. Schon die Rückkehr nach Hause wirft viele Fragen auf: Wer hilft beim Einkaufen? Wer kocht? Wer unterstützt beim Wäschewaschen und im Haushalt? Die Antworten auf diese Fragen liefern wir von der Caritas im Rhein-Kreis Neuss. Schon seit vielen Jahren begleiten wir Patient_innen nach einem Herzinfarkt und sichern eine gute Versorgung. Wir helfen ihnen dabei, das Leben Zuhause Schritt für Schritt neu zu gestalten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterstützung möglich ist und wie die Kosten der Haushaltshilfe gedeckt werden.
Warum Unterstützung nach einem Herzinfarkt so wichtig ist
Ein Herzinfarkt ist eine ernst zu nehmende Krankheit. Das Herz benötigt nach einem Infarkt Zeit zur Erholung. Mediziner_innen sprechen von einer Erholungsphase von mehreren Wochen bis Monaten. Manche Patient_innen kommen nach einer Operation am Herzen zusätzlich geschwächt nach Hause. Nach der Behandlung im Krankenhaus ist körperliche Schonung entscheidend. Reicht die Zeit im Krankenhaus nicht aus, hilft die Übergangspflege. Sie dauert bis zu zehn Tage und gibt Ihnen Sicherheit auf dem Weg nach Hause. Die Aufgaben des Alltags warten trotzdem.
Einkäufe müssen erledigt werden. Das Treppensteigen mit schweren Taschen überfordert einen geschwächten Kreislauf. Das Reinigen der Wohnung kostet Kraft, die der Körper für die Genesung benötigt. Auch die kleinen Dinge des Alltags werden so zur Kraftprobe. Angehörige sind oft berufstätig oder wohnen weit entfernt. Oft springen Familie und Freunde ein. Auch sie stoßen an Grenzen.
Die Haushaltshilfe nach einem Herzinfarkt schließt diese Lücke. Sie schafft in erster Linie den Raum für das Wichtigste: Ruhe und Erholung.
Was Haushaltshilfe nach Herzinfarkt konkret bedeutet
Haushaltshilfe ist keine Pflege im medizinischen Sinne. Medikamente dürfen unsere Haushaltshilfen nicht herrichten. Diese Aufgabe übernimmt die ambulante Pflege, die wir ebenfalls im Rhein-Kreis Neuss anbieten. Unser Haushaltsservice ist praktische Unterstützung im Alltag und zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die Ihnen zustehen. Unsere Mitarbeitenden bei der Caritas sind erfahrene Kräfte. Sie übernehmen das, was körperlich zu anstrengend ist.
Was wir im Rahmen der Haushaltshilfe für Sie übernehmen
- Einkaufen und Einräumen
- Reinigen der Wohnung
- Wäsche waschen, bügeln und falten
- Kochen
- Begleitung zu Arzt- und Nachsorgeterminen
- Haustiere versorgen
- Behördengänge und Papierkram
- Gesellschaft und ein offenes Ohr
Haushaltshilfe nach Herzinfarkt: Was zahlt die Krankenkasse?
Die gute Nachricht zuerst: Die Krankenkasse übernimmt die Haushaltshilfe nach dem Herzinfarkt in vielen Fällen. Somit ist die Versorgung der Versicherten klar geregelt. Grundlage ist der Paragraf 38 SGB V zur häuslichen Krankenpflege. Nach dem Krankenhausaufenthalt können Sie schnell Unterstützung bekommen. Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnet. Welche Leistungen genau möglich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Die Voraussetzungen lauten wie folgt:
- Ein Krankenhausaufenthalt wegen des Herzinfarkts liegt vor.
- Der Haushalt kann nicht ohne Hilfe weitergeführt werden.
- Es lebt keine weitere Person im Haushalt, die die Aufgaben übernehmen könnte.
- Ein ärztliches Attest bestätigt die medizinische Notwendigkeit.
Sind diese Bedingungen erfüllt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe. In der Regel für bis zu vier Wochen. Nach einer schweren Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt stehen Ihnen oft erweiterte Leistungsansprüche zu. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, ist eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen möglich. Das gilt auch, wenn ein Kind mit Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Zudem können Sie mit weiteren Zuzahlungen rechnen, sofern Sie bereits einen Pflegegrad besitzen.
Dennoch müssen Sie einen kleinen Teil der Kosten tragen. Für die Haushaltshilfe zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Kalendertag. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Wird die Zuzahlung zu hoch, schützt Sie eine gesetzliche Grenze.
Wie sichert man eine dauerhafte Haushaltshilfe?
Viele Herzinfarkt-Patientinnen und Herzinfarkt-Patienten sind älter und leben allein. Also wird besagte Haushaltshilfe für vier Wochen bewilligt, da kein Kind unter 12 im Haushalt lebt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Sie keine anderen Möglichkeiten haben, Ihre Haushaltshilfe zu verlängern. Sie haben ein Recht auf Unterstützung, unabhängig von Ihrer Lebenssituation.
Möglichkeit 1: Einen Pflegegrad beantragen
Wer nach einem Herzinfarkt dauerhaft in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist, hat häufig Anspruch auf einen Pflegegrad. Diese Einschränkungen wirken sich oft auch auf die Lebensqualität aus. Bestehen zusätzlich Beschwerden wie Kurzatmigkeit oder rasche Erschöpfung, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Pflegebedürftigkeit. Diesen können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Beim Besuch des Medizinischen Dienstes (GKV-Patienten) oder MEDICPROOF (Privatversicherte) wird der Umfang der Unterstützung geprüft. Jeder Pflegegrad steht für eine eigene Kategorie der Unterstützung. Nach der Anerkennung stehen schon ab Pflegegrad 1 bis 31.12.2026 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung. Mit diesem Betrag lassen sich Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung bei zugelassenen Anbietern, wie der Caritas im Rhein-Kreis Neuss, finanzieren. Ab dem zweiten Pflegegrad erhalten Sie zudem weitere Leistungen, wie das Pflegegeld.
Möglichkeit 2: Soziale Dienste der Caritas
Nutzen Sie eine der vielen Niederlassungen der Caritas und wir beraten Sie gerne, wie wir Sie am besten unterstützen können. Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss berät Sie kostenlos. Wir verschaffen uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über Ihre Lage. Dann klären wir, welcher Weg zu Ihrer individuellen Pflegesituation passt. Wir freuen uns auf Sie.
So beantragen Sie eine Haushaltshilfe nach Herzinfarkt
Der Antrag läuft in wenigen Schritten ab. Falls trotzdem Fragen anfallen, zögern Sie nicht uns anzurufen oder auch den Antrage mit uns vor Ort durchzuführen. Wir begleiten Sie durch alle Schritte. Sprechen Sie uns an.
Schritt 1
Der erste Schritt ist die ärztliche Verordnung. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin stellt eine Verordnung aus. Diese bestätigt, dass Haushaltshilfe nach dem Herzinfarkt medizinisch notwendig ist.
Schritt 2
Es folgt der Antrag bei der Kasse. Jede Krankenkasse hat ein eigenes Antragsformular. Die meisten Kassen stellen dieses online bereit. Sie können es auch telefonisch anfordern.
Schritt 3
Jetzt müssen Sie den Antrag einreichen. Schicken Sie Formular und Attest an Ihre Kasse. Dies kann oft per Post oder online durchgeführt werden.
Schritt 4
Nun kommt die Caritas ins Spiel. Nach der Bewilligung kontaktieren Sie einfach eine unserer zahlreichen Zweigstellen im Rhein-Kreis Neuss. Vor Ort besprechen wir dann die Details Ihrer Unterstützung. Natürlich können Sie auch über das unten stehende Kontaktformular Kontakt zu uns aufnehmen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Schritt 5
Unterstützung beginnt: Unsere Mitarbeiter_innen kommen zu Ihnen nach Hause im Rhein-Kreis Neuss.
Herzinfarkt und Erholung im Rhein-Kreis Neuss: Zuhause bleiben mit Unterstützung
Die eigene Wohnung bleibt nach wie vor der beste Erholungsort. Studien aus der Kardiologie zeigen: Im Vergleich zu Patientinnen und Patienten ohne Unterstützung kehren gut versorgte Menschen seltener ins Krankenhaus zurück. Auch die Teilnahme an einer Reha-Maßnahme unterstützt die Genesung zusätzlich. Schon ein Spaziergang in der Natur kann einiges bewirken.
Haushaltshilfe nach einem Herzinfarkt schafft genau diese Versorgungssicherheit. Sie hält den Alltag stabil. Sie minimiert die körperlichen Belastungen. Und sie gibt Angehörigen die Sicherheit, dass ihr geliebter Mensch gut versorgt ist.
Wir bei der Caritas im Rhein-Kreis Neuss begleiten Menschen in allen Lebenslagen. Wir sind da, wenn das Leben schwer wird. Und wir suchen gemeinsam Wege, die wieder Halt und Zuversicht geben.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Haushaltshilfe nach einem Herzinfarkt
Der Fragenkatalog rund um Haushaltshilfe nach Herzinfarkt ist oft lang. Diese Antworten geben Ihnen erste Orientierung.
Bekomme ich Haushaltshilfe nach Herzinfarkt auch ohne Kind im Haushalt?
Ja. Die Hilfe wird allerdings nur für vier Wochen bewilligt. Oft erfüllen die Betroffenen allerdings schon die Voraussetzungen für einen Pflegegrad, ohne es zu wissen. In dem Fall lässt sich die Haushaltshilfe auch über einen längeren Zeitraum finanzieren. Wir beraten Sie kostenlos dazu.
Wie schnell bekomme ich nach dem Herzinfarkt Haushaltshilfe?
In dringenden Fällen entscheiden Krankenkassen kurzfristig. Legen Sie das Attest vollständig vor, kann die Bewilligung innerhalb weniger Tage eintreffen. Wir helfen Ihnen, den Antrag zu stellen.
Kann die Caritas im Rhein-Kreis Neuss direkt als Haushaltshilfe abgerechnet werden?
Ja. Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss ist als zugelassener Anbieter bei den Pflegekassen in NRW anerkannt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie müssen sich darum nicht kümmern.